Sandra_Josi-89
Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag über die Dauer der Elternzeit erhalten. War zwei Jahre in Elternzeit und habe nun auf ein weiteres Jahr verlängert. In dem Arbeitsvertrag steht ausdrücklich drin, dass Paragraph 21 des BEEG Anwendung findet. Dieser besagt, dass der Arbeitgeber bei vorzeitigem Beenden der Elternzeit, ein Kündigungsrecht von drei Wochen zum Ende der Elternzeit, hat. Wir planen ein zweites Kind. Möchten dann die Elternzeit vorzeitig beenden, um wieder volles Mutterschaftsgeld zu erhalten. 1. Muss der Teilzeitvertrag extra gekündigt werden, oder reicht es aus die Elternzeit zu beenden? 2. Was kann uns durch Paragraph 21 BEEG passieren? Kein Mutterschaftsgeld, da gekündigt? Volles Mutterschaftsgeld? Mutterschaftsgeld berechnet an der Teilzeitbeschäftigung?
Hallo, ich kann Ihnen nicht so ganz folgen. § 21 BEEG Regel doch den Fall, dass ein Arbeitnehmer für die Zeit der Elternzeit eines anderen Arbeitnehmers eingestellt wird. Sie schreiben, Sie haben ein befristeten Arbeitsvertrag über die Dauer der Elternzeit erhalten. Die Elternzeit von jemand anderem? Bitte noch mal die Frage stellen und den Sachverhalt erklären. Liebe Grüße NB
Sandra_Josi-89
3. Sollten der Arbeitgeber den Teilzeitvertrag tatsächlich kündigen können, kann er auch eine Kündigung während des Mutterschutzes vornehmen, wenn die Elternzeit vorzeitig beendet ist? 4. Ab wann kann der Arbeitgeber den Teilzeitvertrag kündigen? Nach Zugang des Briefes über die Beendigung der Elternzeit oder ab Zeitpunkt der Beendigung der Elternzeit? Viele Fragen...Vielen Dank für die Antwort
Sandra_Josi-89
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte den §21 BEEG genauso verstanden, wie Sie es beschrieben haben. Fakt ist auch, dass ich keine andere Person vertrete, sondern lediglich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeite. Trotzdem hat der AG den §21 ausdrücklich im Vertrag aufgeführt. Trotz Nachfrage beruft er sich dennoch darauf, dass dieser Paragraph hier Anwendung findet, falls die Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ich bin mir nach wie vor unsicher bezüglich des neuen Teilzeitvertrages. Es handelt sich um eine andere Beschäftigung mit im Vergleich zur bisherigen Vollzeitbeschäftigung verschlechterten Konditionen. Dieser wird auf eine Dauer bis zum theoretischen Ende meiner ersten Elternzeit abgeschlossen (Datum angegeben). Weiter unten im Vertrag ist aufgeführt, dass der Befristungsgrund meine Elternzeit ist. Eine andere Formulierung (z.B. auf die Dauer der Elternzeit) hat der AG abgelehnt. 1. Muss der Teilzeitvertrag, um wieder volles Mutterschaftsgeld zu beziehen, separat gekündigt werden oder reicht die Beendigung der Elternzeit aus? 2. Läuft der Teilzeitvertrag auch nach Beendigung der Elternzeit weiter? 3. Kann die Unterschrift des Teilzeitvertrages irgendwelche negativen Auswirkungen haben? Bzw. irgendetwas aushebeln? 4. Bei Teilzeit während der Elternzeit besteht doch Kündigungsschutz, oder?
Ähnliche Fragen
Hallo, Meine Elternzeit ist abgelaufen und ich sollte zur arbeiten antreten, bin allerdings wegen starker Übelkeit, Durchfall und Bauchschmerzen krankgeschrieben und daraufhin wurde festgestellt ich bin schwanger. Kann mein AG mich in der krankschreiben kündigen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger. Ich bin in der 21. Woche schwanger und mein Geburtstermin ist der 22. Juli 2024. Mein Mann arbeitet bei McDonalds mit einem befristeten Vertrag, der am 30. September 2024 endet. Könnte er 7 Wochen vor meinem Entbindungstermin Elternzeit beantragen? Kann er Arbeitslosengeld beantragen, wenn sein V ...
Guten Tag, Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert? vielen Dank.
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?