Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Regenbogenmutti

Beitrag melden

Guten Tag, Ich beginne theoretisch nach 12 Monaten EZ am 1.6.2021 wieder zu arbeiten. Nun ist mir die Situation etwas heikel; ich habe Zwillinge und deshalb Sorge viel Kindkrank zu sein im ersten Kitajahr, hinzu kommt die Unsicherheit zwecks Corona und Kitaschließung, außerdem braucht mich meine Tochter noch sehr, sie isst noch nicht wirklich, verweigert die Flasche...sodass es der Vater, der von 1.6.-1.8.+ dann folgender Kitaeingewöhnung schwer haben wird. Gefühlt ist es für meine Tochter noch zu früh. Des Weiteren hat mich die Schwangerschaft und Elternzeit weit über meine Grenzen gebracht, ich fühle mich der Arbeit mental gar nicht gewachsen und habe Sorge selbst krankheitsbedingt auszufallen. Ich überlege ob es Sinn macht meine EZ zu verlängern, ich müsste mich in den nächsten Tagen entscheiden wegen der 7 Wochen Frist. 1. Frage: Sollte ich die EZ nur für 1 Kind beanspruchen um den vollen Anspruch auf die EZ für beide Kinder voll ausschöpfen zu können? Oder sind es generell 6 Jahre bei Zwillingen? 2. Frage: ich sehe mich gezwungen trotzdem 30 Stunden zu arbeiten, weil es sonst finanziell nicht reicht, sehe aber noch nicht das ich das schaffe. Gibt es einen Unterschied zwischen krank in EZ Teilzeitbeschäftigt und krank nicht in Elternzeit? 3.Frage: angenommen der Vater fällt kurzfristig als Betreuer für die Kinder weg, ich muss einspringen. Geht das zu ändern in der bewilligten Elternzeit? Also wenn ich angegeben habe 30 Stunden die Woche flexibel zu arbeiten und plötzlich doch erst im September anfangen kann? Letzte Frage: gibt es noch weitere Vorteile besser in Elternzeit 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten als wieder in mein normales Arbeitsverhältnis mit 30 Stunden zurück zu kehren? Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Ihr Engagement!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Am besten nur für ein Kind (wenn man es nicht angibt, ist die Zeit für beide verbraucht). Einen Anspruch gibt es nicht. 2. Nein. Man bekommt jeweils Krankengeld 3. Wesentlich ist, warum der Vater wegfällt. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

wenn du nur ein jahr elternzeit gemeldet hast und am 1.6. ohne elternzeit wieder arbeitest (das hatte ich nicht rausgelesen) hast du keinen anspruch auf verlängerung. da du dich für die ersten beiden jahre festlegen musstest. hast du jedoch zwei jahre gemeldet und wolltest tz IN ez arbeiten, kannst du die tz kündigen (aber nur diese!!!) und bleibst in elternzeit. du kannst zwar die verlängerung beantragen aber der aG muss dem nicht zustimmen. (wenn du nur 1 jahr hattest). um 6 jahre bei zwillingen nutzen zu können, musst du abwechselnd ez nehmen. ich hoffe, du hast namentlich für ein kind ez gemeldet. hast du nur ez gemeldet ohne den namen des kindes zu nennen, läuft die ez für beide kinder parallel und du verlierst jahre. optimalerweise nimmt man für kind1 ein jahr, kind2 ein jahr (und meldet dies direkt am anfang um das recht auf verlängerung zu haben) dann hast du für beide kinder noch jeweils 2 jahre übrig. wenn du ohne ez mit 30 h zurückkommst, ist dein vollzeitvertrag von vorher futsch. dann wird ein neuer tz vertrag gemacht, der basis aller kommenden dinge ist. schlechter plan. denn wenn du in der ez schwanger werden solltest und der mutterschutz in dieser ez beginnt kannst du sie auf einen tag vor dem neuen mutteschutz beenden um vollzeit bezahlt zu werden im mutterschutz. kündigungsschutz geht verloren wenn du ohne ez in tz kommst. du hast solange kündigungsschutz wie die ez im hintergrund mitläuft.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hast du genau angegeben für welches Kind du Elternzeit nimmst? Sonst sind 2 Jahre schon weg. 2. hast du kein Anspruch auf Verlängerung. Du hast in der erst Meldung nur ein Jahr gemeldet


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...