Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin ca. 6 Monate nach Geburt meiner Tochter (davor war ich vollzeit beschäftigt) in meinen Beruf mit 80% zurückgekehrt, habe dann einige Monate später auf 100% aufgestockt, als ich eine andere weiterführende Aufgabe im Unternehmen angenommen habe. Meine Elternzeit läuft Anfang Februar 2010 aus (3 Jahre). meine Frage: hätte ich immer noch Anspruch auf 80% oder ist dieser Anspruch mit der Übernahme der 100% Stelle verfallen? herzlichen Dank für Ihre Antwort im voraus. Gabriele M.
Hallo, in EZ ist man nur, wenn man höchstens 30 Std/ Wo. arbeitet - sonst endet die EZ automatisch. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, Im Anschluss an meine 9 jährige Elternzeit (3 Kinder jeweils mit drei Jahren Altersunterschied alle im November geboren) habe ich meine alte Arbeitsstelle in Teilzeit 6 Monate weiterführen können. Dann wurde der Betrieb altersbedingt aufgelöst. Steht mir jetzt Arbeitslosengeld 1 zu? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen
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Hallo und vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Folgender Fall: Kind hat bald den 3. Geburtstag und das betreffende Elternteil hat bisher im Leben des Kindes -noch keinen Tag Elternzeit genommen und -keinen Tag Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gearbeitet. Wenn in zwei Jahren, im 5. Lebensjahr, noch Anspruch auf Teilzeit in Elternze ...
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