Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit - Abzug Mittagspause

Frage: Teilzeit - Abzug Mittagspause

KAI80

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte Anfang März einen Antrag auf befristete Teilzeit stellen. Ich arbeite außertariflich, für mich gilt keine Zeiterfassung sondern Vertrauensarbeitszeit. Ich möchte künftig 26 Stunden in der Woche arbeiten (65%), auf vier Tage in der Woche verteilt, also 6,5 Stunden am Tag (nach Abzug von 30 Minuten Mittagspause). Nun zu meiner Frage: Bei Tarifangestellten (mit Zeiterfassung) wird automatisch 1 Stunde Mittagspause abgezogen – müsste ich mich auch danach richten? Meinem Verständnis nach, gibt der Gesetzgeber bei Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden auch nur eine Pausenzeit von 30 Minuten vor. Vorab herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Beste Grüße, A.I.


Berlin!

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Auch sog. Vertrauensarbeitszeit entbindet Arbeitsgebende nicht von einer Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit- und -schutzgesetze. Allerdings musst du, wenn du ohnehin AT bist, Dich maximal an die gesetzlichen Fastenzeiten halten, also die von Dir schon genannte halbe Stunde. Eine ganz andere Frage ist, wie lange Dein AG diese "Vertrauensarbeitszeit" noch beibehalten kann vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung aus dem Beschluss des BAG.


kiara25

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Die Pflicht die Zeiterfassung zu dokumentieren kann erfüllt sein, wenn jeder Mitarbeiter für sich selbst den Zeitarbeitsbogen ausfüllt und der dann abgeheftet wird. (so bleibt es beim alten Vertrauensarbeitszeit)


Mucksilia

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Hallo, die Pause von 30 min ist einzuhalten. Wenn im Vertrag 60 min stehen, dann die. Liebe Grüße NB


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