JPP
Hallo Frau Bader, Ich habe ein folgendes Anliegen: Wir hatten anfangs des Jahres Ärger mit der TaMu. Da es Dauerzustand war, entschieden wir unser Kind gar nicht mehr hinzubringen und haben ordentlich gekündigt (3 Mon). Die 3 Monate (also bis Ablauf des Vetrages) haben wir weiterhin die Elternbeiträge an das Jugendamt überwiesen sowie das Essensgeld an TaMu obwohl das Kind gar nicht da war. Vor der Kündigung haben wir Rücksprache mit dem JA gehalten und dieses auch über unser Vorhaben, das Kind nicht mehr hinzukriegen, in Kenntnis gesetzt. Nun bekomme ich die Tage von einer dort gebliebenen Mutter des Kindes, dass die TaMz ausgiebig über uns lästert und sehr schlecht über uns redet. U.a. dass wir sie ums Geld betrogen hätten. Angeblich bekommt sie vom JA keine Geld, wenn das Kind länger länger 21 von den Eltern nicht gebracht wird. Sie würde jetzt wohl für die Zeit bis zum Ende des Vertrages uns das in Rechnung stellen wollen. Blöderweise für sie haben wir sehr vieles schriftlich, was sie im Fall der Fälle sehr belasten würde. Nun meine eigentliche Frage: Kann sie von uns das Geld verlangen? Die Elternbeiträge haben wir wie gesagt bis zum Schluss bezahlt und das JA hat Derartiges nicht erwähnt auf meine Nachfrage, ob die TaMu "uns etwas kann". Es hieß: Nein es ist Ihre Entscheidung, ob sie das Kind zu ihr bringen und wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist, dann müssen sie das schon mal gar nicht bringen. Die Elternbeiträge an das JA sind aber zu leisten, bis der Vertrag endet." Somit haben wir im Grunde keine Pflicht verletzt. Sehe ich das richtig? Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das JA zahlen muss. Das ist öff. Recht und nicht mein Fachgebiet. Liebe Grüße NB
Felica
Ja und nein. Es stimmt was die TaMu sagt, das sie, wenn ihr das Kind nicht bringt, nur eine begrenzte Zeit Geld vom JA bekommt. Das ist wirklich in vielen Gemeinden so. Allerdings ist das nicht euer Problem, sondern das JA ist das Problem, genauer gesagt die Gemeinde. Sie muss es mit denen klären. Das ihr die Elternbeiträge gezahlt habt, ändert im übrigen gar nichts daran das das JA die TaMu nicht bezahlt. Allerdings müsst ihr es euch nicht gefallen lassen das die TaMu solche Dinge durch die Gegend quatscht. Dagegen könnt ihr durchaus vorgehen. Selbst wenn ihr ihr Geld schuldet, darf sie den Datenschutz nicht verletzen.
JPP
Hello! Danke für deine Einschätzung! Also mir ist durchaus bewusst, dass die Zahlung des JA nicht mit unseren zusammenhängt. Meine Frage zielte darauf ab, ob die TaMu jetzt die ausgefallene Zahlung seitens des JA uns in Rechnung stellen kann. Wir haben unsererseits ja quasi 2 Verträge: TaMu und JA. Bei TaNu im Vertrag steht "nur" ihr Stundensatz und der übliche Geschwafel, nichts von wegen "was wenn das JA nicht zahlt". Dem JA gegenüber sind wir ja unserer Pflicht nachgegangen und eine "Bringpflicht" hat man ja nicht. Ich sag mal so - sie hat es bei uns komplett "verkackt" und jetzt sind wir auch noch die Bösen , nachdem wir uns das fast 1,5 Jahre gegeben haben. Was meinst du denn damit, was wir gegen sie tun können? Das Lästern über alle anderen Eltern und Kinder war u.a. einer der Gründe, warum wir weg sind. Und auch nachdem sie Ärger von JA bekam, macht sie einfach da weiter, wo sie aufgehört hat. Das kann doch echt nicht wahr sein. Und ganz ehrlich - es ist nicht mein Problem, wenn sie so mit Kunden umgeht und sich dann beklagt, die würden weggehen und sie kein Geld mehr bekommt. Soll sie das mit dem JA klären.... LG und danke für deine Antwort
Felica
Im Notfall zum Anwalt. Der soll ein Schreiben aufsetzen. Meistens fruchtet das schon. Sofern ihr Beweise habt und nicht nur Hörensagen über Dritte, ginge auch die Anzeige bei der Polizei. Wegen übler Nachrede.
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