Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe das komplette letzte Jahr als Tagesmutter für das Jugendamt gearbeitet und monatlich 500.- € steuerfrei verdient. Steuerfrei deshalb, da das Geld aus öffentlichen Kassen gezahlt wird. Meine Tätigkeit gilt als selbständige Tätigkeit, die ich während meiner Elternzeit ausgeübt habe. Die Eltergeldstelle hat mir mitgeteilt, dass mir nur der Regelbetrag von 300.- € zusteht, weil mein Verdienst steuerfrei wäre! Allerdings sagt der Sachbearbeiter auch, dass mein Tagesmutter Job eigentlich nicht 100% in diese Kategorie reinpasst, sondern eigentlich ja änlich wie bei einem Minijob verfahren werden müsste. Dieser ist nämlich steuerfrei und wird voll bei der Elterngeldermittlung berücksichtigt. Zumindest müssten mir doch wenigstens auch diese 400.- € anstatt vielleicht 500.- € angerechnet werden. Das gleiche teilte mir auch auf meine Nachfrage eine Sachbearbeiterin am Finanzamt mit. Doch leider scheint es für meinen speziellen Fall kein konkretes Gesetz zu geben. Das bestehende Gesetz besagt nur, dass bei der Berechnung des Elterngeldanspruchs nur steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes als Einkommen berücksichtigt werden kann (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Einmalzahlungen (z. B. Provisionen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld), steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers z. B. zur privaten Krankenversicherung, Entgeltumwandlungen, vermögenswirksame Leistungen oder steuerfreie Zuschläge (z B. Nachtarbeit, Mehrarbeit, etc.) oder ähnliche Zahlungen, die nicht der Versteuerung unterliegen, können dagegen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Meiner Meinung nach handelt es sich bei meinem Verdienst aber doch nicht um oben aufgeführte Zuschläge, Zulagen, etc. Da müsste ich doch eher wie ein Mini Job behandelt werden. Wenn für mich nicht so viel Geld auf dem Spiel stehen würde, hätte ich schon längst aufgegeben. Es muss doch auch schon im letzten Jahr Tagesmütter gegeben haben, die Elterngeld beantragt haben? Ich würde gerne Widersprch einlegen. Was würden Sie mir raten? Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Lea-Marie2002
Hallo, bitte fragen Sie kürzer und allgemeiner! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also die verkürzte Fassung lautet: Steht mir als selbständige Tagesmutter, die steuerfrei jeden Monat 500.- € vom Jugendamt bekommen hat, mehr Elterngeld zu als der Sockelbetrag? Vielen Dank im Voraus Lea-Marie2002
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