Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Super Wichtig: Kündigung i.S. Elternzeit ?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Super Wichtig: Kündigung i.S. Elternzeit ?

Mitglied inaktiv

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Hallo und guten morgen Frau Bader, wir haben ein riesen Problem. Meine Tochter wurde im Oktober 2007 geboren. Hieraufhin hat mein Mann den Wunsch geäußert Elternzeit zu nehmen. Hierbei stieß er auf Unverständnis seines Arbeitgebers. Nun wurde gestern meinem Mann naheglegt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen ( auf beiderseitigem Einvernehmen). Da noch nicht feststeht zu wann mein Mann den Betrieb verlassen muss, wollte ich einmal fragen ob es nun immer noch möglich ist, in einem gekündigten Arbeitsverhältnis(mündlich), die Elternzeit zu beantragen ? Daher habe ich noch weitere Fragen: 1. Wie beantragt man die Elternzeit ? (schriftlich und formlos wie bei dem Erziehungsurlaub) ? 2. Wer setzt den genauen Zeitraum der Elternzeit fest ( April, Mai, oder andere Monate)? 3. Wenn die Kündigung zum 31.03. ausgesprochen wurde, dürfen wir dann einen Antrag für März stellen? 4. Ist es ratsamer die schriftliche Kündigung abzuwarten und dann einen Antrag auf Elternzeit zu stellen oder sollen wir jetzt schon einen Antrag stellen ohne die Vorlage der schriftlichen Kündigung? Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe. Denn nun stehen wir wirklich vor dem nichts ! LG Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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Noch mal ich: Ich selber bin im Erziehungsurlaub und würde diesen auch weiterhin nehmen. Mein Mann wollte lediglich die Elternzeit der zwei Monate nehmen, welche seid 2007 möglich ist, im ersten Lebensjahr unserer Tochter mit Zahlung des Gehaltes von 67 %. Danke noch mal !


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