Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, kann der Arbeitgeber einem Elternteil (Vater) in Teilzeit nach 85 a verwehren, nach Auslauf des Vertraes entweder NUR Vollzeit zu arbeiten oder bei der geringen Stundenzahl zu bleiben? Oder kann der Arbeitnehmer die Stundenzahl festlegen, die er arbeiten möchte (natrürlich mind. die Hälfte der Stunden)? Die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt. Gruß, Silke
Hallo, welcher 85 a? Liebe Grüsse, NB
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