Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenzahl bei Teilzeit nach 85a?

Frage: Stundenzahl bei Teilzeit nach 85a?

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Liebe Frau Bader, kann der Arbeitgeber einem Elternteil (Vater) in Teilzeit nach 85 a verwehren, nach Auslauf des Vertraes entweder NUR Vollzeit zu arbeiten oder bei der geringen Stundenzahl zu bleiben? Oder kann der Arbeitnehmer die Stundenzahl festlegen, die er arbeiten möchte (natrürlich mind. die Hälfte der Stunden)? Die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt. Gruß, Silke


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