Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenreduzierung nach Elternzeit

Frage: Stundenreduzierung nach Elternzeit

loona25

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Hallo, ich befinde mich momentan im zweiten Jahr Elternzeit. Demnächst möchte ich auch das dritte Jahr noch beantragen. Wenn ich nach den drei Jahren wieder arbeiten gehe, aber von 40 Stunden nur noch 15 machen möchte, wann muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen/beantragen. Muss ich das direkt mit dem Antrag für das dritte Jahr tun, indem ich sage, wann ich wiederkomme und für wieviele Stunden? Oder kann ich das noch im Laufe des dritten Jahres klären? Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


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