jtig711
Hallo Frau Bader! Muss mein Arbeitsgeber mir nach der Elternzeit den gleichen Stundenlohn zahlen wie vorher,auch wenn ich nach der Elternzeit nur noch 120 Stunden arbeiten möchte?(vorher 165 Stunden) MfG Ivonne
Hallo, ja Liebe Grüße NB
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