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Stundenerhöhung in der Elternzeit

Frage: Stundenerhöhung in der Elternzeit

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Hallo, ich habe kurz nach Beginn der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung von 5 Stunden bei meinem bisherigen Arbeitgeber aufgenommen. In dem Teilzeitarbeitsvertrag wurde gleich vereinbart ein halbes Jahr später auf 16 Stunden zu erhöhen. Nun habe ich einen Krippenplatz bekommen und möchte meine Stunden erneut auf 22 erhöhen, um den Platz überhaupt bezahlen zu können. Im Juli habe ich schriftlich den Antrag gestellt, heute habe ich mündlich eine Absage erhalten. Lt. Elternzeitgesetz muss die Abhlehnung schritflich innerhalb 4 Wochen erfolgen. Aber was soll ich jetzt tun, nachdem das nicht passiert ist? Oder ist das Recht auf 2malige Erhöhung/Verringerung mit den 5 und 16 Stunden bereits abgegolten und ich habe nun gar keinen Anspruch mehr auf Erhöhung? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Ich halte Ihren Fall deshalb für problematisch. Liebe Grüsse, NB


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