Mitglied inaktiv
Hallo @ All! Ich habe eine kleine Frage: Meine Kinder (5 und 3) haben gestern draußen mit Straßenmalkreide gemalt, unter anderem haben Sie auf der treppe vor der Haustüre und auf dem Zuweg davor (vor dem kompletten Haus sind Parkplätze) gemalt. Unser Vermieter (mit dem wir nun eh schon mehr oder weniger verstritten sind, weil die Kinder angeblich viel zu laut sind (sie verhalten sich wie normale Kinder in dieem Alter und laufen halt mal durch die Wohnung)), naja, unser Vermieter (hat unter unserer Wohnung seine Büroräume) beschwerte sich gestern bereits und bat mich (eher unfreundlich) die Kreide vom Eingang zu entfernen, mit der Begründung es müsse ja nicht so aussehen wenn da Leute kommen, woraufhin wir die Treppe und die Fußmatte säuberten. Auf dem Zuweg/Parkplatz direkt vor dem Eingang haben wir die Kreide gelassen. Heute fand ich vor unserer Wohnungstür folgene Notiz: "Familie XYZ, bitte säubern Sie sofort und gründlich den Eingangsbereich von der Straßenmalkreide. Frdl. Gruß XYZ" Kann unser Vermieter unseren Kindern verbieten auf dem Parkplatz direkt vor unserem haus mit Straßenmalkreide zu malen, bzw. kann er verlangen das wir das sofort abwaschen???? LG Melli
Hallo, auf der öffentlichen Strasse kann er nicht verlangen, auf seinem Privatgrundstück schon, Gruß, NB
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