wutzo
Liebe Frau Bader, mit meinem Arbeitgeber habe ich 75% TZ aus der Elternzeit ab dem 1.10.2012 vereinbart (meine EZ läuft bis 4.10.2013). Ich bin erneut schwanger und habe dies meinem AG mitgeteilt. Daraufhin hat man, mit der Begründung ich könne mein Arbeitsverhältnis nicht antreten, da meine Arbeit vom Beschäftigungsverbot betroffen ist, den TZ-Vertrag storniert und mich in die Elternzeit meines ersten Kindes zurückgesetzt. Ich gehe aber nach wie vor davon aus, dass dies nicht rechtens ist und ich Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, wie in der ersten Schwangerschaft. Gibt es hierzu ein Urteil, das meine Annahme bestätigt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, B.
Hallo, Nein, dies ist wahrlich nicht rechtens. Sie haben Anspruch auf Lohnzahlung für den Teilzeitlohn. Gerne können Sie mir eine E-Mail schreiben! Liebe Grüße, NB
Lina_100
Netter Versuch. Ein Vertrag kann gekuendigt, angefochten oder einvernehmlich (oder in seltenen Faellen durch Gerichtsentscheidung) geändert oder aufgehoben werden aber sicherlich nicht "storniert" wie eine Bestellung. Da wird es kein Urteil zu geben, weil das offensichtlich ist.
Sternenschnuppe
Krasser Versuch vom AG. Ab zum Anwalt und das klären lassen. Kein Richter wird dem stattgeben. Ist man ja fast gewillt die Elternzeit von Kind 1 ganz zu beenden ( weiss nicht ob möglich) und im BV das Vollzeitgehalt zu nehmen. Abgesehen davon bekommt der AG das Geld eh von der Krankenkasse wieder. Viel Glück
Lina_100
Ihnen darf durch die SS kein Nachteil entstehen. Wenden Sie sich mal an das Gewrrbeaufsichtsamt, vielleicht können die Ihnen schnell helfen bevor Sie zum Anwalt gehen. Eine Stornierung käme evtl. einer Kündigung gleich, die in EZ und besonders SS unzulässig ist. Behalten Sie aber sicherheitshalber die 3 Wochenfrist zur KuSchKlage im Auge.
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