Anna-Sophia
Hallo, Ich hatte das Glück Anfang des Jahres von der SBB fürs Weiterbildungsstipendium ausgewählt zu werden. Neben meinen 40 Stunden im Monat (netto 1.700 Euro) erhalte ich im Monat außerdem 165 € von der SBB die ich weiter an meine Fernuni überweise. Dort mache ich gerade meinen Wirtschaftsfachwirten, 90 %werden von der SBB bezahlt und 10% muss ich selber zahlen. Heißt es bleibt kein Geld von der Weiterbildung bei mir sondern läuft alles direkt weiter. Kann mir die Elterngeldstelle meine 65% des Netto Einkommens aufgrund des Stipendium kürzen? Da ich dadurch im Monat ja mehr Einkommen habe, jedoch ist dies ja für den Wirtschaftsfachwirten und nicht für meine private Zwecke. Muss ich überhaupt meine Weiterbildung und mein Zuschuss der SBB angeben?
Hallo, Das Stipendium wird nicht angerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Stipendien sind für das Elterngeld nicht existent. Sie werden weder vor Geburt des Kindes berücksichtigt, um das Elterngeld zu erhöhen, noch werden sie nach Geburt des Kindes auf das Elterngeld angerechnet. Du musst sie also auch nicht angeben.
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