Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillen und Schichtdienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillen und Schichtdienst

rinka84

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Hallo! Mein Sohn ist jetzt knapp 11 Monate alt und ich fange im Juli diesen Jahres wieder an, zu arbeiten. Ich arbeite im Schichtdienst (Gesundheitswesen, Krankenhaus). Ich stille meinen Sohn noch einmal (selten auch zweimal) pro Nacht. Auch wenn wir es schon seit einiger Zeit versuchen, gestaltet sich das nächtliche Abstillen schwierig. Dazu jetzt 2 Fragen: 1. Gibt es eine Möglichkeit für mich als stillende Mutter von Nachtdiensten freigestellt zu werden, bis wir auch das nächtliche Abstillen stressfrei bewältigt haben? 2. Gibt es auch für stillende Mütter - abgesehen von gesetzlich vorgesehenen Pausenzeiten zum Abpumpen - Einschränkungen bei der Arbeit mit Menschen, Medikamenten ect. ähnlich es wie es für Schwangere geregelt ist? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann, wenn eine Gefahr für Mutter u Kind besteht, auch in der Stillzeit ein Bv bekommen. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Je nach Vertrag werden Sie versetzt oder freigestellt Liebe Grüße NB


rinka84

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Dazu sei noch erwähnt: ic bin schon nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft an einem nach dem Mutterschutzgesetz sicheren Arbeitsplatz versetzt worden, da mein normaler Arbeitsplatz den Richtlinien des Mutterschutzgesetz nicht entspricht.


Mitglied inaktiv

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Der Mutterschutz erstreckt sich auch auf die Stillzeit, wenn das Stillen nachgewiesen werden kann. Frage einfach dazu die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.


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