Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin derzeit noch in der Elternzeit, habe aber trotzdem eine Frage bzgl. der Stillpause während der Arbeitszeit. Ich bin Beamtin und habe vor, 6 Stunden zu arbeiten, wenn unser Sohn 1 Jahr alt ist. Er möchte noch ziemlich oft gestillt werden. Daher mache ich mir schon Gedanken, wie das sein wird, wenn ich wieder arbeiten gehe. In § 7 Stillzeit des MuSchG steht: "(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben... Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden." Heißt das im Klartext, dass ich theoretisch zur Kita fahren könnte (15 Minuten Fahrzeit), meinen Sohn stillen könnte und wieder zur Arbeit fahre und ich diese Zeit als Arbeitszeit angerechnert bekomme ? Danke für Ihre Antwort !
Hallo, wenn es zeitlich passt, wäre das so. Aber das gesetz gilt nicht für Beamte - die haben eigene Gesetze! Fragen Sie mal auf der Seite von Biggi WElter - die hat praktische Erfahrungen (auch bei Beamten) Liebe Grüsse, NB
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