Yaz999
Frage: Thema Still-beschäftigungsverbot Guten Tag, Sorry für den langen Text Ich bin jetzt aktuell in der 14 SSW. Ich arbeite im Büro und im Minijob. Minijob seit November,da wir auf ein bisschen mehr Geld angewiesen sind, da wir uns zwischen der Elterngeldzeit und Kindergartenalter von meinem 1.Kind befinden. Im Minijob klebe ich Einzelteile zusammen mit Sekundenkleber in Heimarbeit. (Bestandteil :cyanacrylat und hydrochinon). Am Anfang hab ich mir keine Gedanken gemacht. Hab auch nicht viel im Internet gefunden. Hatte oft Husten Schnupfen und manchmal Juckreiz trotz lüften, Handschuh und Maske. Immer wieder. Und dachte es ist Zufall und wg der Winterzeit. Aber kommt vom Sekundenkleber. Im Internet steht nicht viel. Nun hab ich das Datenblatt vor 2 Monaten entdeckt. Und mal auch die andere Bezeichnungen für die Stoffe eingeben.... cyanacrylat=Ethyl -2-cyanacrylat Hydrochinon =hydroquinone dihydroxybenzone Hinweise siehe Foto ua. : Verursacht Reizungen, schwere Augenschäden Kann vermutlich Krebs erzeugen, kann Genetische Defekt verursachen....Seit 1 Woche bin ich im Beschäftigungsverbot deswegen. Mein Chef findet es nicht OK und kann es nicht verstehen. Solle Lüften, Maske, augenschutz und Handschuhe tragen. Fertig. Nun ja das tute ich. Es verbesserte sich nur ein wenig und mir wird von der Maske schwindelig. Mein Frauenarzt war gleich für ein BV. Dumme Situation, wusste am Anfang nicht das ich mit einen Sekundenkleber arbeite der so einen Geruch hat und Dämpfe abgibt und das es solche Hinweise gibt sonst hätte ich mir was anderes gesucht. Wollte eigentlich nach der Schwangerschaft in beiden Jobs jeweils zusammen bis Minijobgrenze arbeiten ab 3. Monat,da wir auch auf mein Gehalt angewiesen sind. Was soll ich jetzt machen? Gibt es die Möglichkeit eines Still-beschäftigungsverbot in diesem Bereich ? Es gibt zwar keinen Hinweis wie beispielsweise geht in die Muttermilch über, aber mach mir meine Gedanken wg meinen Kids. Hab dann auch kein eigenen Raum mehr, da es das 2.kind bekommt. Ich möchte in den Monaten in dem ich voll Stille nicht in Kontakt kommen. Wir haben im Geschäft keinen Betriebsrat. Ich würde damals gefragt im Vorstellungsgespräch ob ich noch Stille wg dem Kleber Danke
Hallo, Sie teilen dem AG die Schwangerschaft mit, er prüft. Wenn Sie meinen, dass ein BV ausgesprochen werden muss, er es aber nicht tut, müssen Sie das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Bei einem BV bekommen Sie den Minijob-Lohn weiter. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, wenn du deine Schwangerschaft bekannt gibst, muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Tut er dies nicht oder deiner Meinung nach nicht richtig, kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Ist die Arbeit nicht konform mit dem Mutterschutzgesetz, kannst du umgesetzt werden oder ein BV bekommen. Das ist Aufgabe deines Arbeitgebers- vor und nach der Geburt. Der/die Gyn ist für das medizinische BV zuständig, wenn du aus medizinischen Gründen gar nicht arbeiten darfst (z. B. weil du wegen anhaltender Blutungen viel ruhen/liegen sollst.)
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