lluna
Hallo Frau Bader, ich habe zum 1. Juni die Steuerklasse mit meinem Mann getauscht, um das Elterngeld zu erhöhen. Das Finanzamt hat den Wechsel mit Wirkung ab 1. Juni auch bescheinigt. Allerdings hat mein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung für Juni immer noch mit der bisherigen Steuerklasse durchgeführt. Der Arbeitgeber meines Mannes hat dagegen bereits seine neue Steuerklasse genommen. Ich habe gelesen, dass man mindestens 7 Monate vor der Geburt die Klasse gewechselt haben muss, sonst ist der ganze Wechsel hinfällig. Zählt nun das, was beim Finanzamt hinterlegt ist, oder das, was auf der tatsächlichen Gehaltsabrechnung steht? Ich habe zwar bereits um eine Korrektur der Gehaltsabrechnung gebeten, habe aber meine Zweifel, dass sie tatsächlich noch geändert wird. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, es ist ja doch nicht Ihr Problem, wenn der Arbeitgeber nicht die richtige Steuerklasse bei der Gehaltsabrechnung nimmt. Ich würde das Klarstellung der verbesserte Gehaltsbescheinigung ausstellen lassen. Liebe Grüße, NB
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