SarahOtto
Hallo Frau Bader, Wir haben am 8.5.14 geheiratet und kamen dann beide in Steuerklasse 4. Da ich schwanger wurde, haben wir wg dem Elterngeld gewechselt in 3 und 5. Ich verzichte dann im Februar freiwillig auf meinen Mutterschutz, damit das anerkannt wird ... Entbindungstermin ist der 04.04.15... Normal wäre ich ab 21.2 im Mutterschutz . Somit muss ich nur auf 7 Tage verzichten. Das geht laut MuschG. Nun meine Frage: Ich bleibe mind. 1 Jahr Zuhause ( geplant sind 12 Monate Elterngeld und dann noch 3 Monate unbezahlt in Elternzeit) mein Mann nimmt die Partnermonate nach 1 Jahr. Wann sollten wir wieder die Steuerklassen ändern? Gleich nach der Geburt also zum Folgemonat 01.05.15 oder erst nach dem Mutterschutz (je nach Entbindung 01.06 oder Folgemonat 01.07) ?? Vorallem welche Steuerklasse? Sicher 4/4 oder? Sonst hat man zu hohe Rückzahlung nehme ich an ? Danke vorab!
Hallo, das wird im Großteil durch die Jahreszahlung ausgeglichen. Aber Sie können schon im EG-Bezug wechseln Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wegen der Steuer weiß ich nicht, aber nimm auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit und schreibe rein ab wann Du Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Nimmst Du weniger als 2 Jahre kann der AG eine Verlängerung ablehnen. Kein Krippenplatz, Kind oder Du noch nicht soweit, etc. Man weiß nie. Den Teilzeitwunsch zu widerrufen ist wesentlich einfacher als die Elternzeit verlängern zu können.
SarahOtto
Danke für die Antworten. Gruß :)
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann und ich, sind zur Zeit in den Steuerklassen 3/5. Ich bin noch bis zum 25.12.2014 in Elternzeit und werde betriebsbedingt zum 31.03.2015 gekündigt. Ich erhalte auch eine Abfindung. Das heißt ich bekomme noch drei Monate Gehalt und bin dann ab dem 1.4 arbeitslos. Mein Mann ist leider seit September 2014 ...
Hallo Frau Bader Ich habe meine Steuerklasse auf 3 gewechselt und hätte so mit beginn des Mutterschutz genau 6 Monate auf Steuerklasse 3 gearbeitet. Jetzt spricht meine Frauenärztin von einem BV so das ich dann nur 3 Monate auf 3 gearbeitet habe und die folgenden 3 Monate das BV Gehalt bekäme. Wird in diesem Fall dann für die Berechnung der Elter ...
Hallo Frau Bader, unsere kleine kommt Ende Juli zur Welt. Wir sind seit April verheiratet und jetzt in Steuerklasse 4. Vorher beide Steuerklasse 1. Gehälter sind fast identisch. Um für uns den best möglichen Vorteil zu erzielen, haben wir uns nun überlegt nachträglich die Steuerklassen zu Ende. Heißt meine Frau in Steuerklasse 3 und ich in 5 ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit für den Mann im Partnermonat. Grundsätzlich wissen wir wie die Berechnung erfolgt, ehemaliger Netto Verdienst minus Teilzeitverdienst = Differenz. von der Differenz werden dann 65% ausgezahlt. Bsp. Gehalt vor Geburt netto 2200 €, Verdienst in Teilz ...
Guten Tag, wir überlegen seit längerem wie wir unser Einkommen erhöhen können. Mein Mann und ich sind jeweils in der Steuerklasse 4. Unser Sohn is am 12.09.18 geboren. Ich habe Elternzeit und Geld für zwei Jahre angemeldet. Bis zum 11.06.2020 bekomme ich 750 Euro Elterngeld monatlich. Mein Mann verdient ca 45.000 Euro Brutto. Bei der Steuere ...
Hallo, Mein Mann und ich sind derzeit beide in Steuer klasse 4. ich bin nun schwanger und würde jetzt in Steuerklasse 3 und mein Mann in Steuerklasse 5 wechseln, damit ich möglichst viel Elterngeld bekomme. Dieses lasse ich mir dann für zwei Jahre ausbezahlen. Unser Kind soll im August zur Welt kommen. Ist es möglich das mein Mann umgehend nach d ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe derzeit folgendes Problem. Ich befinde mich seit August 2023 in Elternzeit und bekam bis Februar 2024 Basis-Elterngeld. Von März bis Mai habe ich auf EG Plus gewechselt, da ich 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite. Dieser Vertrag wurde nun bis zum 30.06. verlängert und ich habe dies der Elterngelds ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in der Elternzeit bis September 2025. Fange jetzt nach 1 Jahr wieder Teilzeit an zu arbeiten. Leider hat sich einiges verändert bei meiner Arbeit, und möchte meinen Job wechseln. Kündigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es in dem Fall aus mit meiner Elternzeit? Was muss ich ...
Guten Tag! Ich möchte mich beruflich umorientieren. Habe eine unbefristete Stelle bei der ich derzeit in Elternzeit bin. Ich kann demnächst in Elternzeit jedoch lunbefristet bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit beginnen. Ich weiß, dass ich das natürlich bei meinem Hauptarnbeitgeber absegnen lassen muss. Da meine Elternzeit ab dem 12.07.20 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit