Mitglied inaktiv
Hallo! Unsere Tochter wurde am 30.10.2000 geboren und ich gehe jetzt wieder ein paar Std. arbeiten. Meine Frage ist, welche Lohnsteuerklasse für zutrifft.Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Bei ihm wurde die Klasse auf Lstkl. 2 mit einem halben Kind geändert. Bei Nachfrage in unserer Gemeindeverwaltung wurde mir gesagt, daß ich in Klasse 1 bleibe mit einem halben Kind. Die Personalabteilg. beim Arbeitgeber meint aber, daß ich auch in Kl. 2 mit einem halben Kind komme. Was ist denn jetzt richtig ? Danke im voraus für die Aufklärung.
Liebe Nina, ich bin kein Steuerberater, muss mich also auf Bücher verlassen. Da steht drin, dass LK II derjenige hat, der den Haushaltsfreibetrag geltend macht. Das kann bei einem ledigen Paar nur einer tun, eine Aufteilung ist nicht möglich. Demnach hat die Gemeinde recht. Ich würde auf jeden Fall beim Sachbearbeiter auf dem FA anrufen. Vielleicht teilen Sie uns das Ergebnis mit? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nina, im Grunde ist es gar nicht so wichtig, in welche Steuerklasse man eingeordnet wird. Die Steuerklasse dient nur dazu, dass der Arbeitgeber möglichst passend jeden Monat die Lohnsteuer abführt. Die Steuer, die man insgesamt für das Kalenderjahr zu zahlen ist, richtet sich ausschließlich nach dem Bruttoeinkommen und den persönlichen Verhältnissen. Sollte durch eine ungünstige Steuerklassenwahl während des Jahres zu viel Steuer abgezogen werden, bekommt man sie über den Lohnsteuerjahresausgleich (bzw. die Einkommensteuererklärung) zurückerstattet. Also keine grauen Haare deshalb wachsen lassen! Viele Grüße von einer ehemaligen Finanzbeamtin! Andrea
Mitglied inaktiv
Hallo, allerdings ist es auch umgekehrt. Wenn Du in einer für Dich günstigeren STkl bist, kannst bzw. wirst Du mit einer kräftigen Nachzahlung rechnen müssen (beim Lohnsteuerjahresausgleich). Lieben Gruß von einer die kürzlich 3000 DM nachzahlen durfte :o((( Jasmin
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