jürgen24
Guten Tag, meine Frau und ich erwarten derzeit unser erstes Kind. Wir sind verheiratet und momentan beide in Steuerklasse 4. Da wir beide recht gut verdienen, erreicht meine Frau in Steuerklasse 4 den Maximalbetrag des Elterngeldes von 1800,- Euro. Wir möchten nach dem ersten Kind relativ bald ein zweites Kind bekommen. Ich habe bereits gelesen, dass die Elterngeld- und Mutterschutz-Monate für die Elterngeldberechnung fürs 2. Kind "ausgeklammert" werden. Sollte meine Frau nach den 12 Monaten Elterngeldbezug für Kind1 noch ein paar Monate ohne Einkommen zu Hause sein, gehen diese natürlich in die Elterngeldberechnung für Kind 2 ein. Jetzt meine Frage: Welche Steuerklasse wird für die Elterngeldberechnung von Kind 2 zugrunde gelegt? Ist das die Steuerklasse, in der sie sich mindestens 7 Monate vor dem Geburtstermin des 2. Kindes befand, oder die Steuerklasse, in der sie während der anzurechnenden 12 Erwerbsmonate (die teilweise ja dann vor der Geburt des 1. Kindes lagen) hauptsächlich war? Vielen Dank für die Hilfe! Jürgen
Hallo, ich bin der Meinung, dass die Steuerklasse wesentlich ist, die sie in den letzten zwölf relevanten Monaten inne hatte. Liebe Grüße NB
Lina_100
Natürlich die aktuelle. Ich verstehe (außer in Einverdienerehen oder massiv abweichenden Einkommen) auch nicht warum man überhaupt in 3/5 wechseln möchte - die Steuer am Ende des Jahres ist identisch. Mutterschaftsgeld und Eltergeld wirken progressionserhöhend. Außer der Geburtstermin liegt so günstig, dass eine getrennte Veranlagung tatsächlich einen Vorteil gegenüber der Zusammenveranlagung bietet kann man hier nix gewinnen (und da helfen die Steuerklassen auch nicht). Einfach in 4/4 bleiben, statt eine Steuernachzahlung und weniger Elterngeld bei Kind 2 in Kauf zu nehmen. Nur als Ergänzung: man sollte immer auch die Möglichkeit der Arbeitslosigkeit nach der Elterzeit (z.B. aufgrund inkongruenter Betreuungszeiten) in Betracht ziehen. Da sieht es mit Steuerklasse 5 dann auch düster aus.
jürgen24
Hallo Lina. Ich hatte eigentlich sogar andersrum gedacht... dass meine Frau nämlich in SK3 wechselt. Dadurch sollte in den Monaten, die für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind relevant (also auch einige Monate in denen meine Frau vor Geburt des 1. Kindes in SK4 gearbeitet hat) sind, das Nettoeinkommen steigen. Daher habe ich mich gefragt, ob die Steuerklasse, in der meine Frau vorwiegend vor Geburt des 2. Kindes sein wird (z.B. SK3) auf die anzurechnenden Monate vor Geburt des 2. Kindes (in denen sie faktisch noch in SK4 war) angewandt wird. Ich hoffe, das war jetzt nicht allzu verwirrend ;-) Kann Du mir hier noch weiterhelfen? Jürgen
jürgen24
Hallo Nicola. Herzlichen Dank für die Antwort :-) Jetzt gibt es also zwei Möglichkeiten: 1) Das Elterngeld beim 2. Kind wird auf Basis der Steuerklasse in den 7 Monaten direkt vor dem Geburtstermin berechnet (ungeachtet davon, ob diese "ausgeklammert" sind). 2) Das Elterngeld beim 2. Kind wird auf Basis der in den für das Elterngeld relevanten (!) Monate eingetragenen Steuerklasse berechnet. Jetzt bin ich mir nicht sicher... Wie kann ich Gewissheit erhalten, welche Möglichkeit letztendlich zutrifft? Oder ist für Sie der Sachverhalt klar? Vielen Dank und liebe Grüsse, Jürgen
Lina_100
Ich kann dazu nichts passendes finden. Grundsätzlich wäre 3 dann für das EG maßgeblich, allerdings habe ich Bauchschmerzen bei der SK Wahl, wenn derjenige der kein Einkommen hat in 3 will. Nach meinem Verständnis war man ja bislang in 4/4. Jedoch nur ein Gefühl und eben nicht verifizierbar. Ich würde beim FA anfragen.
jürgen24
Hallo Lina. Ok, dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass die Steuerkasse der 7 Monate vor Geburt des 2. Kindes für das Elterngeld relevant sind, auch wenn darin "ausgeklammerte" Monate sind. Dann muss ich jetzt nur noch beim FA anfragen, ob es Schwierigkeiten dabei gibt, wenn die Person in Elternzeit in SK3 ist, während die arbeitende Person in SK5 eingestuft ist. Passt so, oder? Danke und Grüsse, Jürgen
Ine88
Hallo, Mich würde interessieren was sich hier ergeben hat. Welche Steuerklasse wurde herangezogen? Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in 2014 mein erstes Kind entbunden und war davor in Steuerklasse 3. Bei der Berechnung meines Mutterschaftsgelds wurde damals auch die Steuerklasse 3 berücksichtigt. Nach der Geburt wechselte ich in die Steuerklasse 5. In 2016 habe ich mein zweites Kind entbunden. Zwischen den beiden Kindern habe ich nicht ...
Hallo! Habe einiges gefunden zu Steuerklassen, verheiratet, 1. Kind, beide verdienen gleich. Aber wie ist das, wenn sie zur Zeit nur halbtags arbeitet? Sollte sie dann auch in III gehen und er in V? Mir ist bewusst, dass es dann finanziell knapp wird, aber das Geld mit der nächsten Erklärung zurück kommt. Also unterm Strich positiv ist. Aber lohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zu Beginn meines Mutterschutzes für das 2. Kind die Elternzeit für mein 1. Kind in der ich Teilzeit tätig war beendet. Somit habe ich Anspruch auf das gleiche Mutterschutzgeld wie beim 1. Kind, da mein Vollzeitvertrag wieder auflebt. Ich habe auch in Erinnerung das die Steuerklasse für die Bemessungsgrundlage de ...
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit