Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse bei 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse bei 2. Kind

jürgen24

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Guten Tag, meine Frau und ich erwarten derzeit unser erstes Kind. Wir sind verheiratet und momentan beide in Steuerklasse 4. Da wir beide recht gut verdienen, erreicht meine Frau in Steuerklasse 4 den Maximalbetrag des Elterngeldes von 1800,- Euro. Wir möchten nach dem ersten Kind relativ bald ein zweites Kind bekommen. Ich habe bereits gelesen, dass die Elterngeld- und Mutterschutz-Monate für die Elterngeldberechnung fürs 2. Kind "ausgeklammert" werden. Sollte meine Frau nach den 12 Monaten Elterngeldbezug für Kind1 noch ein paar Monate ohne Einkommen zu Hause sein, gehen diese natürlich in die Elterngeldberechnung für Kind 2 ein. Jetzt meine Frage: Welche Steuerklasse wird für die Elterngeldberechnung von Kind 2 zugrunde gelegt? Ist das die Steuerklasse, in der sie sich mindestens 7 Monate vor dem Geburtstermin des 2. Kindes befand, oder die Steuerklasse, in der sie während der anzurechnenden 12 Erwerbsmonate (die teilweise ja dann vor der Geburt des 1. Kindes lagen) hauptsächlich war? Vielen Dank für die Hilfe! Jürgen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin der Meinung, dass die Steuerklasse wesentlich ist, die sie in den letzten zwölf relevanten Monaten inne hatte. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Natürlich die aktuelle. Ich verstehe (außer in Einverdienerehen oder massiv abweichenden Einkommen) auch nicht warum man überhaupt in 3/5 wechseln möchte - die Steuer am Ende des Jahres ist identisch. Mutterschaftsgeld und Eltergeld wirken progressionserhöhend. Außer der Geburtstermin liegt so günstig, dass eine getrennte Veranlagung tatsächlich einen Vorteil gegenüber der Zusammenveranlagung bietet kann man hier nix gewinnen (und da helfen die Steuerklassen auch nicht). Einfach in 4/4 bleiben, statt eine Steuernachzahlung und weniger Elterngeld bei Kind 2 in Kauf zu nehmen. Nur als Ergänzung: man sollte immer auch die Möglichkeit der Arbeitslosigkeit nach der Elterzeit (z.B. aufgrund inkongruenter Betreuungszeiten) in Betracht ziehen. Da sieht es mit Steuerklasse 5 dann auch düster aus.


jürgen24

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Hallo Lina. Ich hatte eigentlich sogar andersrum gedacht... dass meine Frau nämlich in SK3 wechselt. Dadurch sollte in den Monaten, die für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind relevant (also auch einige Monate in denen meine Frau vor Geburt des 1. Kindes in SK4 gearbeitet hat) sind, das Nettoeinkommen steigen. Daher habe ich mich gefragt, ob die Steuerklasse, in der meine Frau vorwiegend vor Geburt des 2. Kindes sein wird (z.B. SK3) auf die anzurechnenden Monate vor Geburt des 2. Kindes (in denen sie faktisch noch in SK4 war) angewandt wird. Ich hoffe, das war jetzt nicht allzu verwirrend ;-) Kann Du mir hier noch weiterhelfen? Jürgen


jürgen24

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Hallo Nicola. Herzlichen Dank für die Antwort :-) Jetzt gibt es also zwei Möglichkeiten: 1) Das Elterngeld beim 2. Kind wird auf Basis der Steuerklasse in den 7 Monaten direkt vor dem Geburtstermin berechnet (ungeachtet davon, ob diese "ausgeklammert" sind). 2) Das Elterngeld beim 2. Kind wird auf Basis der in den für das Elterngeld relevanten (!) Monate eingetragenen Steuerklasse berechnet. Jetzt bin ich mir nicht sicher... Wie kann ich Gewissheit erhalten, welche Möglichkeit letztendlich zutrifft? Oder ist für Sie der Sachverhalt klar? Vielen Dank und liebe Grüsse, Jürgen


Lina_100

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Ich kann dazu nichts passendes finden. Grundsätzlich wäre 3 dann für das EG maßgeblich, allerdings habe ich Bauchschmerzen bei der SK Wahl, wenn derjenige der kein Einkommen hat in 3 will. Nach meinem Verständnis war man ja bislang in 4/4. Jedoch nur ein Gefühl und eben nicht verifizierbar. Ich würde beim FA anfragen.


jürgen24

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Hallo Lina. Ok, dann gehe ich jetzt mal davon aus, dass die Steuerkasse der 7 Monate vor Geburt des 2. Kindes für das Elterngeld relevant sind, auch wenn darin "ausgeklammerte" Monate sind. Dann muss ich jetzt nur noch beim FA anfragen, ob es Schwierigkeiten dabei gibt, wenn die Person in Elternzeit in SK3 ist, während die arbeitende Person in SK5 eingestuft ist. Passt so, oder? Danke und Grüsse, Jürgen


Ine88

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Hallo, Mich würde interessieren was sich hier ergeben hat. Welche Steuerklasse wurde herangezogen? Viele Grüße


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