vhope78
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund einer Erkrankung ist mir im Mai 2021 rückwirkend zum Februar 2019, befristet bis 2023 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt worden. Bisher war ich Steuerklasse I. Mein Kind wird voraussichtlich im August 21 geboren und ich bin alleinerziehend, nicht verheiratet und alleinlebend. Sollte ich einen Wechsel der Steuerklasse beantragen? Wann und wo? Sollte ich einen Kinderfreibetrag beantragen? Wann und Wo? Schließen sich Kinderfreibetrag und Kindergeld aus? Kann die Schwangerschaftsberatung helfen? Mein Steuerberater hat mich heute doch sehr verwirrt. Ich bedanke mich für ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Hope
Hallo, nach der Geburt können Sie in die Lohnsteuerklasse II wechseln. Dies geht bei einigen Gemeinden beim Bürgeramt, bei anderen beim Finanzamt. Ansonsten müssen Sie Kindergeld beantragen, im Rahmen vom Günstigkeit Prinzip entscheidet dann das Finanzamt, was mehr Sinn macht. Aber das ist eigentlich alles Job von Ihrem Steuerberater, insofern kann ich nicht verstehen, wieso Sie nach einem Gespräch mit diesem noch solche grundlegenden Fragen haben. Liebe Grüße NB
MamaausM
In Steuerklasse 2 kannst du erst nach! Geburt wechseln. Und du musst auch Kindergeld beantragen. Wenn man eine Steuererklärung abgibt, prüft das Finanzamt mit der Günstiger Prüfung ob Kindergeld oder Steuerfreibrag für dich günstiger ist. In der Regel ist es das Kindergeld. ***Das Finanzamt berechnet deine Steuern bei Abgabe deiner Steuererklärung zuerst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrag und dann ohne. Ist die Differenz aus beiden Berechnungen höher als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag von deinem Einkommen abgezogen, das Kindergeld wird bei der Steuer allerdings wieder hinzugerechnet. So wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Ist die Differenz kleiner als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Freibetrag nicht abgezogen und das Kindergeld nicht hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Die für dich steuerlich günstigere Variante wird anschließend benutzt, um deine endgültige Steuer festzulegen. Alles was du dafür machen musst, ist eine Steuererklärung mit der Anlage Kind abzugeben.*** Quelle: taxfix.de
vhope78
Sehr geehrte Frau Bader, liebe MammaausM, vielen Dank für ihre/ deine Hinweise. Ja, das erscheint mir alles logisch und richtig was gesagt wurde. Ich habe auch nicht verstanden was mir mein Steuerberater erzählt hat, aber vielleicht habe ich auch nicht richtig zugehört oder es ma wieder nicht verstanden. ich habe mittlerweile mit dem Finanzamt vor Ort telefoniert. Aussage zum Thema Steuerklasse war interessant, da ich ja nun verrentet bin. 1) Wechsel der Steuerklasse ist einmal im Jahr möglich, zum Beispiel zusammen mit der Steuererklärung Rückwirkend).Muss in dem Falle allso nicht mit der Geburt des Kindes passieren. Hinweis: ich werde das Finanzamt trotzdem zeitnah über die Geburt informieren. 2) da ich aktuell verrentet bin, macht ein Wechsel keinen Sinn mehr, sondern erst wieder wenn ich anfange zu arbeiten?! weil es laut aussage der Finanzbeamte meinen sinn machen würde. Kapiert habe ich das nicht, aber wenn es möglich sein sollte, werde ich es trotzdem tun, getreu dem Motto "was du heute kannst besorgen". Verlieren kann ich ja nichts, nur gewinnen falls die Beamtin sich geirrt haben sollte. 3) Natürlich beantrage ich Kindergeld. LG und Danke nochmal für die Infos vhope
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