honeyless
Guten Abend Frau Bader, ich habe vor der Geburt meines ersten Kindes im Mai 2011 Steuerklasse 4 bezogen. Mein Mann ebenso. Nach dem Mutterschutz von Kind 1, also in der Elternzeit habe ich auf Steuerklasse 5 gewechselt. Mein Mann hat seither Steuerklasse 3. Ich habe nun im Juni 2013 die Elternzeit mit meinem 1. Kind abgebrochen und für mein zweites Kind wieder Muttschaftsgeld beantragt. Ich habe vom Betrieb täglich 47,44 EUR erhalten. Wie bei meinem 1. Kind. Nun, wo ich in Elternzeit gewechselt habe, bekam ich ein Schreiben, dass die Berechnung falsch war und mir nur 40,50 EUR zustehen würden, da ich inzwischen die Lohnsteuerklasse gewechselt habe und es wird eine Zurückzahlung von 734,50 EUR gefordert. Da aber ja normal die Berechnung von Kind 1 hergenommen wird für den Mutterschutz möchte ich gerne wissen, ob das so richtig ist. Das Mutterschaftsgeld ist doch eigentlich ohnehin steuerfrei? Vielen Dank für baldige Rückinfo. MFG
Hallo, Sie hätten ja ohne BV die Lohnsteuerklasse 5 - also wird mit der auch gerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mutterschaftsgeld erhälst Du von der Krankenkasse. Der AG zahlt einen Zuschuss um das Mutterschaftsgeld auf das normale Gehalt aufzustocken. Daher ist es auch vollkommen korrekt wenn der AG Dich jetzt mit Steuerklasse 5 ansetzt, denn Du bekommst letztlich das was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest in dieser Zeit, und da würde eben auch Steuerklasse 5 angenommen. Das Mutterschaftsgeld (Teil der Krankenkasse) und Zuschuss des AG sind ansich steuerfrei (was aber eben nicht bedeutet dass das Bruttogehalt durch den Zuschuss des AG errecht wird!!!). LG Sabine
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