Guten Tag Frau Bader, meine Situation ist wie folgt Meine erste Tochter ist im August 17 geboren. Bis Mai 2019 habe ich Elterngeldplus bezogen. Juni und Juli 2019 hatte in keine Einkünfte August 2019 arbeite in 28 Stunden Teilzeit in Elternzeit Am 31. August 2019 beginnt die Mutterschutzfrist für mein zweites Kind. Zur Mutterschutzgeldberechnung wird meines Wissens nach der Verdienst der letzten drei Monate rangezogen. Wäre bei mir wie folgt Juni - 0,00€ Juli - 0,00€ August - 1.300,00€ Im Durchschnitt ergäbe es ja dann nur 432,90€. Erhalte ich dies dann auch nur als Mutterschaftsgeld? Oder ist die Elternzeit in irgend einer Form ein Sonderfall und zählt nicht in die Berechnung? Vielen Dank
von Kölnerin am 18.07.2019, 13:32