Enfelchen
Hallo, ich steige nicht so ganz durch. Vielleicht können Sie mir helfen ;) Ich war bis zum 9.2. in Elternzeit von meinem ersten Kind (*10.8.14). Seit dem 10.2. geht ich also wieder arbeiten. Dies bis zum 25.4. Dann bin ich wieder im Mutterschutz. Wie verhält sich jetzt die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses? Muss ich nach Elternzeit, wenn ich wieder arbeiten gehe, volle 3 Monate gearbeitet haben? Denn die Elternzeit kann man ja für den neuen MuSchu unterbrechen. Mir würden zu den vollen 3 Monaten ja 2 Wochen fehlen. Wird die Zeit dann von vor der Elternzeit zur Berechnung mit herangezogen? Oder habe ich Pech gehst und bekomme dann nur das Geld von der Krankenkasse? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir etwas helfen könnten. Liebe Grüße
Hallo, Wenn sich am Lohn nichts wesentliches geändert hat, wird der dritte Monat einfach hochgerechnet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Arbeitest Du jetzt in Elternzeit oder ist die beendet ?
Enfelchen
Nein, diese ist seit dem 10.2. beendet. Und neuer MuSchu fängt ab dem 26.4. an.
Sternenschnuppe
Du bekommst dann das was Du auch verdienen würdest. Das mit den 3 Monaten ist nur für die wichtig, die nach Stunden bezahlt werden und mal 80 im Monat haben und mal 120. Da wird der Durchschnitt genommen.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich war bis zum 09.10.10 in Elternzeit vom ersten Kind, das zweite Kind ist am 09.10.10 geboren! Hab ich jetzt Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß zum Mutterschaftsgeld für die acht Wochen nach der Geburt? Habe vor der ersten Elternzeit vollzeit gearbeitet. Gruß
Hallo! Ich schildere folgende Situation. Ich bin 3 Monate bevor ich in den Mutterschutz meines ersten Kindes Arbeitslos geworden und habe Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Meine Tochter ist am 14.09.2012 geboren. Während der Elternzeit bin ich wieder Schwanger geworden ET ist am 31.10.2013. Für meine Tochter habe ich 1 Jahr ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe vor der Geburt meines ersten Kindes im Mai 2011 Steuerklasse 4 bezogen. Mein Mann ebenso. Nach dem Mutterschutz von Kind 1, also in der Elternzeit habe ich auf Steuerklasse 5 gewechselt. Mein Mann hat seither Steuerklasse 3. Ich habe nun im Juni 2013 die Elternzeit mit meinem 1. Kind abgebrochen und für mein ...
Hallo, Am 14.07.2017 endet meine zweijährige Elternzeit (Elterngeld auf zwei Jahre geteilt). Am 15. müsste ich einen Tag arbeiten (hier wurde mir vom Arbeitgeber schon Urlaub gegeben) und am 16. beginnt der neue Mutterschutz. Nun die Frage: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Bekomme ich die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse + den Arbe ...
Hallo, ich bin jetzt in der 30. SSW und habe im April 2015 mein Kind nummer 2 Bekommen. Elternzeit bis April 2016 erhalten, dannach bin ich in ALG1 da mein Fristvertrag abgelaufen ist. Im Juni 2016 ist Kind 3 auf die Welt gekommen. Mutterschaftsgeld wurde gewährt. Nun bin ich bis 8.9.2017 in Elternzeit(plus) - extra verlängert- und haben den ...
Hallo Frau Bader, ich habe schon im Forum nachgelesen aber keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Sohn ist am 31.03.16 geboren und ich habe bis 01.01.18 Elternzeit. Der errechnete Geburtstermin für mein zweites Kind ist der 24.02.18. Mutterschutz beginnt also ab 13.01.18. Mein Plan ist eigentlich die Elternzeit bis 12.01.18 zu ve ...
Hallo Frau Bader, folgende Konstellation: Mein erstes Kind wurde am 12. April 2015 geboren. Nun habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt bis zum 11. April 2018. Ich bin nun erneut schwanger, VET ist der 29.06.2018. Der Mutterschutz beginnt am 18.05.2018. Meine Frage ist nun, was beantrage ich nach Beendigung meiner Elternzeit für eine Stundenzahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2017 bekam ich mein erstes Kind und ging 2 Jahre in Elternzeit. Am 19.6.19 hätte ich wieder anfangen sollen zu arbeiten, jedoch kam am 6.6 mein zweites Kind (ET 3.6). Ich hatte bereits im Februar meinem Chef ein Schreiben zukommen lassen, dass ich zugunsten des Mutterschutzes die Elternzeit vorzeitig zum 22.04 bee ...
Guten Tag Frau Bader, meine Situation ist wie folgt Meine erste Tochter ist im August 17 geboren. Bis Mai 2019 habe ich Elterngeldplus bezogen. Juni und Juli 2019 hatte in keine Einkünfte August 2019 arbeite in 28 Stunden Teilzeit in Elternzeit Am 31. August 2019 beginnt die Mutterschutzfrist für mein zweites Kind. Zur Mu ...
Hallo Frau Bader, ich habe vor der Geburt unseres ersten Sohnes Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Während der Elternzeit habe ich 20% gearbeitet. Der Nachtrag zum Arbeitsvertrag beschränkte sich auf die Elternzeit. D.h. nach den 3 Jahren Elternzeit greift wieder der Vollzeit-Arbeitsvertrag. Nun wurde ich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad
- Wie läuft Vaterschaftsanerkennung ab wenn Vater verstorben
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten