Magic1972
Mein Arbeitgeber (Sparkasse mit über 400 Mitarbeitern) schreibt mit Eintritt der Schwnagerschaft die bisherige Stelle neu aus. Ich habe jetzt bei meinem Antrag auf Elternzeit gem. BEEG beantragt, dass ich 16 Wochenstunden ab dem zweiten Jahr arbeiten möchte. Dieser Antrag wurde mit der Begründung "es ist nicht vorherzusehen ob in einem Jahr eine entsprechende Stelle frei ist" abgelehnt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Ablehnung rechtswiedrig ist. Ich habe auch nächste Woche deswegen ein Gespräch mit der Personalabteilung. Meine Fragen: 1. Bis ich eine Änderungskündigung bekomme oder per Direktionsrecht versetzt werden habe ich doch formell meinen alten Arbeitsplatz oder? 2. In meiner bisherigen Abteilung gibt es 40 Mitarbeiter und davon weit über 10 Teilzeitplätze. Kann mich der Arbeitgeber jetzt per Direktionsrecht in eine Abteilung versetzen in der Teilzeit nicht möglich ist? 3. Ich habe einen Bachalorabschluß und bislang 10 Jahre ununterbrochenen in internen Bereichen (Bilanzanalyse) gearbeitet. Kann ich auf eine völlig andere Stelle z.B. Kundenberatung versetzt werden - und wenn ja - wäre das dann nicht willkürlich und würde gegen das AGG verstoßen wenn das ausgerechnet ich wäre obwohl ich mit am längsten in der bisherigen Abteilung war und mit die höchste Qualifikation habe?
Hallo, leider schreiben Sie nicht, wann das KInd geboren ist. 1. Nach der EZ haben Sie Anspruch auf den alten Platz nach Vertrag 2. Grds. ja. 3. Das kommt auf den Vertrag an-der AG wäre sicherlich angreifbar Liebe Grüsse NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
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