Joti77
folgende Situation: Mutter,Vater und Kind wohnen unter einem Dach..sind aber nicht verheiratet. meine Frage: steht der Mutter trotzdem Unterhalt fürs Kind vom Vater zu, auch wenn man zusammen lebt oder nur wenn man sich trennt? Weinachts-und Geburtstagsgeschenke werden von beiden Elternteile getragen..alles andere wie Lebensmittel,Klamotten,Spielzeug u.s.w. soll die Mutter vom Kindergeld zahlen..laut Aussage vom Vater.. die Mutter sieht es nicht ein..schließlich soll der Vater auch finanziell für das Kind aufkommen wer hat Recht? danke
Hallo, in der Software für meine Unterhaltsberechnung steht in diesen Fällen immer: keine Unterhaltszahlung, da die Parteien im gemeinsamen Haushalt leben. Liebe Grüße NB
Felica
Klar steht dem Kind Unterhalt zu. Frage sollte aber eher lauten, wie verlässlich ist die Basis Partnerschaft wenn man sich darüber nicht so einigt? Theoretisch wenn der mann ausreichend gut verdient, steht sogar der Frau Unterhalt zu solange das Kind entsprechend jung ist.
desireekk
Nun, entweder der Vater erbringt den Unterhalt für das Kind in Naturalien, oder er zahlt eben. Und der Unterhalt an das Kind ist MEHR als das Kindergeld. Beispiel: wenn er selbst nur "wenig"Q verdient, also max 1.900 € netto, dann ist der Unterhalt ans Kind 348 EUR. Nun darf er davon die Hälfte des Kindergelds abziehen, dann sind es immer noch 251 die er dem Kind schuldet. ... nun kann man ja noch argumentieren dass er ggf. Mietanteil etc. des Kindes mitträgt... dann wird es schon wieder schwieriger. Wie meine Voschreiber: bei so einer Partnerschaft-/Familienkonstellation muss man grundsätzlich einiges klären. Oder u. A. könnten beide Eltern auf ein Kind-Konto" einzahlen, je nach Einkommen. davon wird dann bezahlt was für das Kind anfällt. Und ja, ist die Mutter derzeit nicht in VZ beschäftigt kann sie auch noch Unterhalt vom KV verlangen (selbst im gemeinsamen Haushalt), was sich übrigens steuerlich richtig gut für die beiden rechnen kann! LG D
Joti77
danke für eure Antworten.. so weit ich weiß..haben beide Elternteile etwa das gleiche Geld im Monat..die Mutter verdient etwas weniger aber mit dem Kindergeld kommt sie auf die gleiche "Summe" wie der Vater verdient.. lg
mellomania
das ist für ausgaben für die kinder.
Mitglied inaktiv
es geht doch in dem fall darum, was die partner an geld zur verfügung haben. da ist es doch wurscht, dass der gesetzgeber diese zahlung als kindergeld deklariert!
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