Chrisi11
Hallo Frau Bader Ich beziehe seit März 2017 unterhaltsvorschuss für mein Sohn jetzt steht in diesem Rahmen eine Überprüfung vom Amt aus statt in den ich fragen beantworten muss da ich Daten vom Kindsvater brauchte war er kurz da er wurde aus unerklärlichen Gründen sauer und zerriss den überprüfungsbogen und drohte mir mit Anwalt er würde sich um das Kind kümmern mir würde das nicht zustehen der Kindsvater lebt bei seinen Eltern und die Kümmern sich um das Kind da ich Berufstätig bin sonst könnte ich nicht arbeiten da ich im schichtdienst bin aber ich bezahle die Schulbetreuung schulmaterial Kleidung Geburtstsg etc. Der Kindsvater bezahlt nix er bekommt ALG 2 wie schaut das mit dem unterhaltsvorschuss aus bekomme ich ihn trotzdem bin ziemlich unsicher Vielen Dank im voraus für ihr Antwort
Hallo, Wo lebt das Kind? Liebe Grüße NB
misses-cat
Selbstverständlich bekommst du Unterhaltsvorschuss, solange das Kind bei dir im Haushalt lebt
chrissicat
Texte ohne Satzzeichen sind immer schwer zu lesen. Verstehe ich das richtig: das Kind lebt NICHT bei dir, DU beantragst aber Unterhaltsvorschuss? Wer hat das Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
misses-cat
Ich hoffe Mal das Kind lebt bei ihr, sonst kann sie natürlich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Felica
Bin da echt Laie, aber für mich hört sich das nach einer Art Wechselmodel an. Könnte mir vorstellen das damit dann Unterhaltsvorschuss verwirkt ist. Immerhin, das Kind schläft bei der Mutter, der Vater übernimmt die Betreuung den Tag über. Das er auch noch Hartz4 bekommt dürfte auch keine ungefährliche Komponente sein.
Mitglied inaktiv
ab exakt 50/50 der zeit die das kind bei beiden eltern verbringt, erübrigt sich der unterhaltsvorschuss. da könnte der kv schon recht haben. am besten du rechnest die tatsächliche zeit aus, falls es hälftig ist, kannst du aber dennoch auch die hälfte der kosten für deinen sohn verlangen.
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