Absolut1974
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie uns bitte bei 2 Fragen weiter helfen, wir bekommen leider keine einheitliche Aussage bei den Krankenkassen. Folgende Situation: Meine Frau ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, ich bin privat krankenversichert. Meine Frau ist momentan in Elternzeit und wir müssen einen Beitrag von ca. 325EUR für die Krankenversicherung meiner Frau einzahlen. Nach Beendigung der Elternzeit wird meine Frau wieder in Teilzeit ihre Tätigkeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis (Sozialversicherungspflichtig) beim alten Arbeitgeber aufnehmen. Ihr Gehalt wird ab dem Zeitpunkt jedoch unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. 1. Frage: Ist sie mit den genannten Vorgaben dann automatisch ab dem ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert? Folgender Zusatz: Meine Frau wird weiter in Teilzeit diese Arbeit fortführen. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Frage 2: Gibt es hier eine Regel wie lange Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nach der ersten Elternzeit arbeiten muss (Monate oder Jahre), um den eventuell erreichten Status ’Pflichtversichert’ beizubehalten, oder fällt Sie mit dem Schritt in eine zweite Elternzeit automatisch aus der Pflichtversicherung wieder in den freiwillig gesetzlichen Status zurück (Status der ersten Schwangerschaft) und wir müssen wieder die ca. 325 EUR zuzahlen - oder bleibt sie im Pflichtversicherungsmodus der GKV und somit Beitragsbefreit während der zweiten Elternzeit? Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns hier weiter helfen könnten, Vielen Dank vorab!
Hallo, Als Arbeitnehmer kann sie wieder versicherungspflichtig werden, auch wenn sie zuvor freiwillig versichert war- immer dann, wenn das Einkommen nicht nur vorübergehend unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Zeitangabe hierzu ist mir nicht bekannt Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ab Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt unseres Sohnes musste ich den KV Beitrag zu 100% selbst bezahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin und mein Ehemann privat. Mit Beginn meines Sekundärarbeitsverhältnisses ( teilzeit während elternzeit) wurden die Krankenkassenbeiträge wieder über den Arbeitgeber (inkl. einem Arbeitge ...
Sehr geehret Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen! Ich bin seit 2011 freiwillig gesetzlich versichert, mein Ehemann ist privat versichert. Aus diesem Grund musste ich während der Elternzeit unseres ersten Kindes monatlich einen Eigenbetrag von ca. 360 Euro an die GKV abführen. Ich habe nun wieder angefangen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während der Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Somit habe ich 7 Monate ALG1 erhalten, dann Mutterschutz und derzeit Basis Elterngeld. Nun möchte ich die Elternzeit von einem auf zwei Jahre verlängern. Ist dies möglich? Wenn ja: Welchen Antrag muss ich hierfür an wen senden? Elterngeld steht mir nicht mehr zu? ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach