Absolut1974
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie uns bitte bei 2 Fragen weiter helfen, wir bekommen leider keine einheitliche Aussage bei den Krankenkassen. Folgende Situation: Meine Frau ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, ich bin privat krankenversichert. Meine Frau ist momentan in Elternzeit und wir müssen einen Beitrag von ca. 325EUR für die Krankenversicherung meiner Frau einzahlen. Nach Beendigung der Elternzeit wird meine Frau wieder in Teilzeit ihre Tätigkeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis (Sozialversicherungspflichtig) beim alten Arbeitgeber aufnehmen. Ihr Gehalt wird ab dem Zeitpunkt jedoch unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. 1. Frage: Ist sie mit den genannten Vorgaben dann automatisch ab dem ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert? Folgender Zusatz: Meine Frau wird weiter in Teilzeit diese Arbeit fortführen. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Frage 2: Gibt es hier eine Regel wie lange Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nach der ersten Elternzeit arbeiten muss (Monate oder Jahre), um den eventuell erreichten Status ’Pflichtversichert’ beizubehalten, oder fällt Sie mit dem Schritt in eine zweite Elternzeit automatisch aus der Pflichtversicherung wieder in den freiwillig gesetzlichen Status zurück (Status der ersten Schwangerschaft) und wir müssen wieder die ca. 325 EUR zuzahlen - oder bleibt sie im Pflichtversicherungsmodus der GKV und somit Beitragsbefreit während der zweiten Elternzeit? Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns hier weiter helfen könnten, Vielen Dank vorab!
Hallo, Als Arbeitnehmer kann sie wieder versicherungspflichtig werden, auch wenn sie zuvor freiwillig versichert war- immer dann, wenn das Einkommen nicht nur vorübergehend unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Zeitangabe hierzu ist mir nicht bekannt Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehret Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen! Ich bin seit 2011 freiwillig gesetzlich versichert, mein Ehemann ist privat versichert. Aus diesem Grund musste ich während der Elternzeit unseres ersten Kindes monatlich einen Eigenbetrag von ca. 360 Euro an die GKV abführen. Ich habe nun wieder angefangen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während der Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Somit habe ich 7 Monate ALG1 erhalten, dann Mutterschutz und derzeit Basis Elterngeld. Nun möchte ich die Elternzeit von einem auf zwei Jahre verlängern. Ist dies möglich? Wenn ja: Welchen Antrag muss ich hierfür an wen senden? Elterngeld steht mir nicht mehr zu? ...
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