Absolut1974
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie uns bitte bei 2 Fragen weiter helfen, wir bekommen leider keine einheitliche Aussage bei den Krankenkassen. Folgende Situation: Meine Frau ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, ich bin privat krankenversichert. Meine Frau ist momentan in Elternzeit und wir müssen einen Beitrag von ca. 325EUR für die Krankenversicherung meiner Frau einzahlen. Nach Beendigung der Elternzeit wird meine Frau wieder in Teilzeit ihre Tätigkeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis (Sozialversicherungspflichtig) beim alten Arbeitgeber aufnehmen. Ihr Gehalt wird ab dem Zeitpunkt jedoch unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. 1. Frage: Ist sie mit den genannten Vorgaben dann automatisch ab dem ersten Monat der Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert? Folgender Zusatz: Meine Frau wird weiter in Teilzeit diese Arbeit fortführen. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Frage 2: Gibt es hier eine Regel wie lange Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nach der ersten Elternzeit arbeiten muss (Monate oder Jahre), um den eventuell erreichten Status ’Pflichtversichert’ beizubehalten, oder fällt Sie mit dem Schritt in eine zweite Elternzeit automatisch aus der Pflichtversicherung wieder in den freiwillig gesetzlichen Status zurück (Status der ersten Schwangerschaft) und wir müssen wieder die ca. 325 EUR zuzahlen - oder bleibt sie im Pflichtversicherungsmodus der GKV und somit Beitragsbefreit während der zweiten Elternzeit? Wir wären Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns hier weiter helfen könnten, Vielen Dank vorab!
Hallo, Als Arbeitnehmer kann sie wieder versicherungspflichtig werden, auch wenn sie zuvor freiwillig versichert war- immer dann, wenn das Einkommen nicht nur vorübergehend unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Zeitangabe hierzu ist mir nicht bekannt Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehret Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen! Ich bin seit 2011 freiwillig gesetzlich versichert, mein Ehemann ist privat versichert. Aus diesem Grund musste ich während der Elternzeit unseres ersten Kindes monatlich einen Eigenbetrag von ca. 360 Euro an die GKV abführen. Ich habe nun wieder angefangen ...
Sehr geehrte Frau Bader, Während der Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Somit habe ich 7 Monate ALG1 erhalten, dann Mutterschutz und derzeit Basis Elterngeld. Nun möchte ich die Elternzeit von einem auf zwei Jahre verlängern. Ist dies möglich? Wenn ja: Welchen Antrag muss ich hierfür an wen senden? Elterngeld steht mir nicht mehr zu? ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
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