Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe kürzlich gesehen, dass in unserem Krabbelgruppenvertrag für die Kündigung (die jeweils drei Monate vor Vertragsende stattfinden muss) eine Sperrfrist angegeben ist. In den Monaten März, April und Mai kann keine Kündigung des Vertrags erfolgen, damit Kinder nicht schon vor den Sommerferien in den Kiga wechseln und die Krabbelgruppe möglicherweise Probleme hat, die Plätze zu besetzen. Ist das in Verbindung mit einer zusätzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist überhaupt zulässig? Mir erscheint das wie eine "hausgemachte" Einschüchterungsklausel, die einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Vielen Dank schon vorab für die Antwort LG Nicole
Hallo, im Rahmen der Vertragsfreiheit stellt sich die Frage der Zulässigkeit. Da eine logische Begründung dabei steht, denke ich, es könnte zulässig sein. Liebe GRüsse, NB
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