Mitglied inaktiv
Hallo, meine Elternzeit endet bald. Als Alleinerziehende kann ich die Vollzeitstelle nicht wieder antreten (Fahrzeit 1,5 Std. ein Weg). Muss ich bei meiner Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit einer Sperre bei ALG 1 rechnen? Vielen Dank!
Hallo, das kann man pauschal nicht sagen.Sind Sie umgezogen? Dann kommt es auf den Grund des Umzuges an. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich nicht- allerdings sollte aus der Kündigung/ dem Aufhebungsvertrag deutlich hervorgehen, dass die fehlende Kindesbetreuung die Ursache ist. LG
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, sowohl der AG, als auch ich sind umgezogen. Die Distanz hat sich auf Grund des Umzuges des AG vergrößert. Viele Grüße
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