Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe eine 3 jährige Tochter, welche seit dem Sommer in den Kindergarten geht. Seit März 2009 bin ich arbeitslos gemeldet. Zuerst arbeitssuchend für eine Teilzeitstelle und seit Sommer auf der Suche nach einem festen Job in Voll oder Teilzeit. Im Oktober hatte ich einen Termin bei meinem Arbeitsvermittler, welcher mir lediglich ein Arbeitsangebot unterbreiten konnte und auch weiterhin meinte, daß es im Einzelhandel z. Zt. echt schwierig wäre unterzukommen. Deshalb sollte ich mich Am 03. November bei einer privaten Arbeitsvermittlung melden, welche für das Arbeotsamt arbeitet, und mich von denen betreuen lassen. Den Termin dort hätte ich auch sehr gerne wahr genommen, doch herrscht seit Anfang November im Kindergarten meiner Tochter die Schweinegrippe. Der erste fall wurde am 02. November bekannt ( mittlerweile sind es mehrer). Daraufhin habe ich nach Rücksprache mit unserem Kinderarzt meine Tochter freistellen bis sie entweder geimpft wurde oder sich die Lage im Kindergarten bessert. Dies teilte ich am 03. November der privaten Arbeitsvermittlung mit und einigten uns darauf, daß ich mich dann wider melde. Am 21.November bekam ich dann von der Agentur für Arbeit, meinem Arbeitsvermittler, ein Schreiben, das ich zunächst vom 03. Nov. bis zum 24.Nov. gesperrt bin, wenn ich nicht erklären kann weshalb ich diesen Termin nicht wahrgenommen habe. Dies tat ich dann in der selben ausführlichen Weise wie hier. Nachdem bis heute noch kein Arbeitslosengeld einging, setzte ich mich mit dem Arbeitsamt in Verbindung und fragte nach dem Grund der Verspätung. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, das ich für den o.g. Zeitraum gesperrt bin und sogar nicht mehr in der Arbeitsvermittlung stehe (nicht mehr arbeitslos gemeldet bin) weil ich auf Grund dessen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Lange Rede kurzer Sinn, meine Frage: Ist das Rechtens? Schließlich geht es hier nicht um eine einfache Erkältung oder sowas, sondern um eine Erkrankung an der schon einige Menschen gestorben sind! Kann ich gegen den Bescheid Einspruch erheben? Und hat dieser dann Chancen erhört zu werden? Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv
Du eine Krankmeldung vom Arzt beibringen könntest? Rein rechtlich stehst Du ja dem Arbeitsmarkt momentan nicht zu Verfügung. Evtl. muß Du Hartz 4/Sozialhilfe für diese Zeit beantragen. Ausserdem ist der Kindsvater auch unterhaltspflichtig. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo Danke für Deine Antwort. Aber ich denke, daß mir das Arbeitsamt dann Betrug vorwerfen würde, wenn ich jetzt eine Krankschreibung reinbringen würde, denn ich habe ja gesagt das ich meine Tochter freigestellt habe vom Kiga. Hartz 4 kann ich für diese Zeit nicht beantragen, da ich mit dem Kindsvater verheiratet bin und dieser arbeitet. Danke.
Mitglied inaktiv
Hallo, also die SG ist ein grippaler Infekt wie viele andere auch. Sie wird in den nächsten Monaten immer weiter kursieren, da werden wir alle mit in Berührung kommen (wir hatten sie wohl schon, wird ja nicht mehr getestet). Wenn Deine Tochter nicht Risikopatientin ist und Du ein schriftliches Attest vom Arzt hast, dass sie nicht in den Kindergarten gehen soll, dann ist die Sperre m.E. rechtens. Denn Du hast entschieden Dein Kind nicht in die Betreuung zu geben, nur weil da ein Krankheit vorgekommen ist. Das ist praktisch das ganze Winterhalbjahr so und Du steht daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Halt Deine persönliche Entscheidung und nichts, dass ich durch meine Steuern mittragen will. LG, bobcat
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