Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

SOS!! Elternzeit - von wann bis wann??

Frage: SOS!! Elternzeit - von wann bis wann??

beatricek84

Beitrag melden

Hallo liebes Forum! Eine dringende Frage beschäftigt mich nun schon seit geraumer Zeit... Folgender Sachverhalt: Ich feile noch an meiner Elternzeit-Anmeldung. Ich möchte insgesamt 2 Jahre in Anspruch nehmen. Davon das erste Jahr ganz zu Hause bleiben und im zweiten in Teilzeit, also bis höchstens 30 Std./Woche zurückkehren. Mein Sohn ist am 26.07.2013 als Frühgeburt zur Welt gekommen. Mutterschutzzeit läuft daher noch bis zum 20.11.2013. Nun ergibt sich für mich, dass ich ab 21.11.2013 in Elternzeit bin. Ganz zu Hause bis 31.07.2014 (da Elterngeld ja nur bis 25.07.2014) und Rückkehr in Teilzeit ab 01.08.2014 (oder 01.09.2014 - kommt auf Kita an) bis... Tja, bis wann denn nun?!?! Bis 21.11.2015 und erster Arbeitstag 22.11.2015? Oder?!?! Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar! LG beatricek84


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, um den Anspruch auf verlängerung zu haben, müssen Sie mind. 2 Jahre, also bis zum 2. Geburtstag, beantragen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit zählt immer ab Geburt. Egal wann diese ist. Schreib einfach die Daten rein die Du möchtest, man muss keine ganzen Jahre Elternzeit nehmen. Wieso nimmst Du nur 2 Jahre ? Du kannst auch drei nehmen und reinschreiben dass Du ab dem 01.09.2014 Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Dann bist Du mit der Eingewöhnung auch sicher durch, wenn der Kindergarten bei Euch ab 01.08. startet.


SumSum076

Beitrag melden

Du musst auch keine ganzen Monate nehmen! Fängst du mit Teilzeit zB am 28.07.14 (Montag) an, hast du für Juli noch Anspruch auf Urlaub. Gruß Sabine


beatricek84

Beitrag melden

Danke zunächst für eure Antworten :-) Meine Verwirrung kommt eben daher, weil man überall was anderes liest... Mal heißt es, dass Elternzeit ab der Geburt beginnt und mal, dass sie erst nach dem Mutterschutz startet... Habe auch tausende an Info-Heften usw. zu diesem Theater hier, aber das was ich wissen will, finde dort auch nicht so exakt beschrieben... Muss der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme eines 3. Jahres nicht zustimmen? Oder war das nur, wenn man das 3. Jahr schiebt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nur wenn man schiebt. Man hat Anspruch bis das Kind 3 ist. Eines davon kann man sich aufheben. Also beginnt die Elternzeit ansich immer ab Geburt, durch den Mutterschutz muss man sie nur eben später erst anmelden, da vorher das Berufsverbot durch den Mutterschutz greift.


beatricek84

Beitrag melden

Ach so, verstehe. Dann könnte ich es jetzt auch so machen, dass ich ab 01.09.2014 in Teilzeit wieder arbeite (Arbeitgeber muss dem zustimmen), aber Elternzeit nebst Kündigungsschutz bis sagen wir mal 31.12.2015 genieße, richtig? So wäre mir das am liebsten.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wie kommst denn jetzt auf das Datum ? Nehm drei Jahre ab Geburt und ab X ( wann Du willst ) Teilzeit in Elternzeit :-)


beatricek84

Beitrag melden

Weil ich es so verstanden habe, dass ich grundsätzlich jedes Datum als Ende der Elternzeit wählen kann, solange es in den 3 Jahren liegt. Und 31.12.2015 klingt so hübsch ;-) 2016 ist das neues Jahr, neues Glück ;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...