beatricek84
Hallo liebes Forum! Eine dringende Frage beschäftigt mich nun schon seit geraumer Zeit... Folgender Sachverhalt: Ich feile noch an meiner Elternzeit-Anmeldung. Ich möchte insgesamt 2 Jahre in Anspruch nehmen. Davon das erste Jahr ganz zu Hause bleiben und im zweiten in Teilzeit, also bis höchstens 30 Std./Woche zurückkehren. Mein Sohn ist am 26.07.2013 als Frühgeburt zur Welt gekommen. Mutterschutzzeit läuft daher noch bis zum 20.11.2013. Nun ergibt sich für mich, dass ich ab 21.11.2013 in Elternzeit bin. Ganz zu Hause bis 31.07.2014 (da Elterngeld ja nur bis 25.07.2014) und Rückkehr in Teilzeit ab 01.08.2014 (oder 01.09.2014 - kommt auf Kita an) bis... Tja, bis wann denn nun?!?! Bis 21.11.2015 und erster Arbeitstag 22.11.2015? Oder?!?! Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar! LG beatricek84
Hallo, um den Anspruch auf verlängerung zu haben, müssen Sie mind. 2 Jahre, also bis zum 2. Geburtstag, beantragen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Elternzeit zählt immer ab Geburt. Egal wann diese ist. Schreib einfach die Daten rein die Du möchtest, man muss keine ganzen Jahre Elternzeit nehmen. Wieso nimmst Du nur 2 Jahre ? Du kannst auch drei nehmen und reinschreiben dass Du ab dem 01.09.2014 Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Dann bist Du mit der Eingewöhnung auch sicher durch, wenn der Kindergarten bei Euch ab 01.08. startet.
SumSum076
Du musst auch keine ganzen Monate nehmen! Fängst du mit Teilzeit zB am 28.07.14 (Montag) an, hast du für Juli noch Anspruch auf Urlaub. Gruß Sabine
beatricek84
Danke zunächst für eure Antworten :-) Meine Verwirrung kommt eben daher, weil man überall was anderes liest... Mal heißt es, dass Elternzeit ab der Geburt beginnt und mal, dass sie erst nach dem Mutterschutz startet... Habe auch tausende an Info-Heften usw. zu diesem Theater hier, aber das was ich wissen will, finde dort auch nicht so exakt beschrieben... Muss der Arbeitgeber bei Inanspruchnahme eines 3. Jahres nicht zustimmen? Oder war das nur, wenn man das 3. Jahr schiebt bis zum 8. Lebensjahr des Kindes?
Sternenschnuppe
Nur wenn man schiebt. Man hat Anspruch bis das Kind 3 ist. Eines davon kann man sich aufheben. Also beginnt die Elternzeit ansich immer ab Geburt, durch den Mutterschutz muss man sie nur eben später erst anmelden, da vorher das Berufsverbot durch den Mutterschutz greift.
beatricek84
Ach so, verstehe. Dann könnte ich es jetzt auch so machen, dass ich ab 01.09.2014 in Teilzeit wieder arbeite (Arbeitgeber muss dem zustimmen), aber Elternzeit nebst Kündigungsschutz bis sagen wir mal 31.12.2015 genieße, richtig? So wäre mir das am liebsten.
Sternenschnuppe
Wie kommst denn jetzt auf das Datum ? Nehm drei Jahre ab Geburt und ab X ( wann Du willst ) Teilzeit in Elternzeit :-)
beatricek84
Weil ich es so verstanden habe, dass ich grundsätzlich jedes Datum als Ende der Elternzeit wählen kann, solange es in den 3 Jahren liegt. Und 31.12.2015 klingt so hübsch ;-) 2016 ist das neues Jahr, neues Glück ;-)
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