Wunder44
Hallo, der Sohn meines Partners, 12Jahre, klaut, schlägt, vandaliert, lügt etc. Ich möchte nicht, dass unser gemeinsames Kind, 3 Jahre bei Trennung zu meinem Partner kommt aufgrund des negativen Einflusses seines 1. Sohnes. Der große Sohn ist im Wochenwechsel bei seiner Mutter und meinem Partner. Könnte man künftig festlegen - wenn ich nicht das alleinige Sorgerecht bekomme, dass mein Sohn aber nur dann bei meinem Ex Partner ist, wenn sein Großer nicht da ist?
Hallo, nein. Beid er Ausübung des Umgangsrechtes haben Sie nicht mit zu entscheiden. Eine Ausnahme würde gelten, wenn eine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden kann. Liebe Grüße NB
misses-cat
Selbst wenn du das alleinige Sorgerecht bekommst ( was verdammt schwer ist) darf dein Ex in seiner Umgangszeit entscheiden mit wem euer Kind Umgang hat und wem nicht.
mellomania
dein ex darf den umgang so gestalten, wie ER Möchte. er kann das kind auch zu seinen eltern geben am umgangswochenende, oder der neuen frau oder was weiß ich. nur,wenn es eine kindswohlgefährdung (z.b. Gewalt) gibt, könnte man eingreifen. aber so wie du schreibst hst du da überhaupt keine chance da mitzureden. zumal das alleinige sorgerecht zu bekommen auch ein harter weg ist und nur dann, wenn wie o.g. eine GEFAHR fürs kind da ist. der vater wird wohl nicht von sich aus aufs SR verzichten..
Wunder44
Aber ist denn nur körperliche Gewalt Kindeswohlgefährdung?
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