davimi2013
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der Vater meines Kindes das Sorgerecht beantragen würde, bekäme er dann auch automatisch die Hälfte vom Aufenthaltsbestimmungsrecht? Könnte er mir ohne trifftigen Grund unser Kind, bzw Sorgerecht wegnehmen? Noch habe ich das alleinige Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht und ziehe unser Kind groß. Bekomme keinen Unterhalt und keine finanzielle Unterstützung von ihm, weil er sich weigert ,obwohl wir als Familie zusammen leben. Andere Frage:" Wenn er nach dem Umgang das Kind nicht rausrückt, würde ich SOFORT eine einstweilige Anordnung beantragen!" - wo müßte man so eine einstweilige Anordnung beantragen und wozu wäre diese gut? Vielen Dank
Hallo, erst mal beinhaltet das Sorgerecht das ABR - aber nur solange, bis das problematisch wird. Dann wird letzteres der bekommen, beid em das Kind den lebensmittelpunkt hat - der andere kann es nichtw egnehmen (es sei denn, die Mutter ist nicht geeigent zB wegen Alk.) Beim Familiengericht - das ist ein Eilverfahren. Wenn das Kind dann länger bei ihm wäre, hätte es ja ansonsten den Lebensmittelpunkt dort. Liebe Grüße NB
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
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