Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Frage: Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau RA Bader, wie sieht es bei HC-Eltern und paralleler Elternschaft mit der Genehmigung auf gemeinsames Sorgerecht aus? LG Dani


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, primär stellt sich die Frage des Kindeswohl und ob eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes überhaupt machbar ist. Das kann nur ein Richter vor Ort entscheiden. Liebe Grüße, NB


Pamo

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Meinst du mit HC-Eltern hochstrittige Paare? Mit "paralleler Elternschaft" kann ich leider gar nichts anfangen; die Eltern sind doch immer parallel Eltern und niemals nacheinander...


Sternenschnuppe

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:-) Aber vielleicht sollte die Posterin mal mehr als einen Satz schreiben und diesen abgewandelt in 23 Versionen, wenn sie eine anständige Antwort haben will. So langsam ist ja sogar Frau Bader genervt. Also : Worum geht es genau ?


Mitglied inaktiv

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Sorry, nerven will ich damit Keinen :-) bin nur etwas im Zeit- und Termindruck zur Zeit. Mir wurde gesagt, da mein Exmann an keinerlei Beratungen mitwirkt, dass es bei uns auf HC-Elternschaft (hochstrittige Elternebene und parallele Elternschaft im Gegensatz zu kooperativer Elternebene) hinausläuft. Er beantragte aber gleichzeitig das gemeinsame SR. Wie weit sind die Chancen, dass er es unter den Umständen bekommt!? Sorry, hoffe mich jetzt besser ausgedrückt zu haben!!! LG


Sternenschnuppe

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Ich will Dir nix Böses, aber ich habe Dir gestern dazu geantwortet. Deine Frage ist doch inhaltlich total identisch.


Pamo

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Im Moment sagt man, dass er es bekommen wird, wenn es das Kindeswohl nicht gefährdet. Und das scheint nicht der Fall zu sein, die Konflikte finden ja zwischen euch statt. Falls es dann trotzdem so ist, dass er durch Abwesenheit und Unterschriftsverweigerungen auffällt, kannst du seine Unterschriften ersetzen lassen und die alleinige Teilsorge beantragen. Wenn du schriftlich stark bist und Belege hast, dann würde ich das jetzt schon anführen und ihm zwar das Sorgerecht "geben", aber vor Gericht darum bitten dass dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Schulsorgerecht zugesprochen wird. Dann ist er formell sorgeberechtigt, doch kann dich kaum behindern.


Mitglied inaktiv

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LIEBEN DANK!!!


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