Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht

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Hallo Frau Nader, kurz zu unserer Situation: ich lebe mit meinem Lebensgefährten und unserem gemeinsamen Sohn ganz "normal" zusammen, das Sorgerecht liegt allerdings allein bei mir. Ich weiß, dass unser Sohn im Normalfall auch bei seinem Vater bleiben würde, falls mir etwas zustößt, allerdings möchte ich mich in diesem Fall gerne 100%ig absichern. Nun meine Frage: reicht es, wenn ich es "testamentarisch" regle, dass in meinem Todesfall, unser Sohn bei seinem Vater bleibt oder müssen wir das Sorgerecht beim Standesamt anders eintragen lassen? Danke im voraus und schöne Grüße Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


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Sorry, ich meinte natürlich Frau Bader!!!!


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Darf ich mal fragen aus welchem Grund Dein LG und Vater Eures Kindes kein Sorgerecht haben darf ? Ab zum Jugendamt und das Sorgerecht teilen, dann erhält er auch atomatisch Deine Hälfte im Todesfall.


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