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Hallo Frau Bader, ich möchte Ihnen zuerst meine Situation erklären: Mein Lebensgefährte hat mit seiner Ex-Parterin eine gemeinsame Tochter. Kennengelernt haben die beiden sich, als sie mit ihrem Sohn schwanger war. Mein LG ist für den Kleinen (Ben) also der Vater. Der leibliche Vater kümmert sich überhaupt nicht um das Kind und hat auch kein Sorgerecht. Ben ist 6 Jahre alt und äußerst seit langem den Wunsch, zu mir und meinen Partner zu ziehen. Die Mutter wäre damit einverstanden, das Finanzielle ist auch geklärt, sie möchte allerdings ihr Sorgerecht nicht abgeben, sondern uns eine Generalvollmacht über alle Dinge ausstellen, die das Kind betreffen. Ben wird im nächsten Jahr eingeschult und würde dann zu uns ziehen. Wie sieht es jetzt aus, wenn Ben krank wird und nicht zur Schule kann? Können mein Partner oder ich eine Krankschreibung bekommen, um das Kind während der Krakheit betreuen zu können, oder geht das nur mit Sorgerecht. Die Mutter kann sich nicht kümmern, da sie 600 km weit weg wohnt. Freundliche Grüße Britta Andresen
Hallo, ich weiß nicht, ob es generell mit der Generalvollmacht klappt, denn Sie sind ja beide nicht mit dem Kind verwandt. Evtl. will das JA da mitmischen. Auf der anderen Seite: wenn keiner was dagegen sagt, ist es ok. Kinderkrankengeld werden Sie nicht bekommen,d a das Kind ja weder +über Sie kk-versichert ist noch verwandt ist. Vllt. kann man mit der KK reden, ob eine Abtreteung möglich ist Liebe Grüsse, NB
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
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