Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sorgerecht???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sorgerecht???

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir sind dabei uns scheiden zu lasen und haben nach der scheidung auch das gemeinsame sorgerecht weiterhin,das auffenthaltsrecht liegt dann bei mir (der mutter)nun habe vor kurzem erfahren das von meinem mann ein zweites kind erwarte von dem mich trennen werde.dieses wird laut termin am 22.12.2010 zur welt kommen.Meine Frage nun kann mein Mann beanspruchen das die große die ganze zeit wenn zur geburt im Krankenhaus bin allein nur bei ihm ist.Da es ja zur weihnachtszeit ist hätte ich es schon gern das sie auch einen tag bei meinen eltern verbringen kann.Dies will er jedoch nicht.Er würde wohl dann mal für 2 Stunden vorbei fahren und sie dann wieder mit zu sich nehmen meinte er.Er ist der Meinung wenn ich mich nicht kümmern kann als mutter macht er das.Und wenn darauf nicht eingehe will er es gerichtlich einklagen .Hätte er damit erfolg??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind verheiratet u haben das gemeinsame Sorgerecht u Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er kann bestimmen, dass das Kind bei ihm u nicht bei der Oma ist, man kònnte da wohl nur gerichtlich was machen Liebe Grùsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, wie ist dein NOCH Mann denn drauf. Ist ja echt unfäir,nur weil Du dann im Krankenhaus bist,gleich so zu reagieren. Da ihr beide das Sorgerecht habt,kann er nicht so einfach bestimmen wie er will,mach Dir da mal keine Sorgen.


Mitglied inaktiv

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Hallo, nein wir haben die scheidung schon eingereicht und sind dann im dezember wenn das zweite kind kommt geschieden. nach scheidung haben das gemeinsame sorgerecht weiter und das auffenthaltsrecht wurde auf mich allein übertragen.ändert sich jetzt etwas??


Mitglied inaktiv

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Warum wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf dich übertragen? (Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet nicht, dass das Kind bei dir wohnt. Auch hier hat man noch geteiltes AbR) War das Inhalt der Scheidung, oder wird das Inhalt der Scheidung sein? Oder gab es dazu bereits ein Urteil? Warum gibst du das Kind nicht bis zum 24. zu deinen Eltern und dann kann er es da abholen? (Falls dein Kind am 22.12. kommen wird.) Liebe Grüsse Joy


Mitglied inaktiv

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Hallo, ja das mit dem aufenthaltsbestimmmungsrecht wird so inhalt der scheidung sein dass es auf mich allein übertragen wird.wo meine kleine dann die zeit verbringt lässt sich ja noch klären ist ja noch etwas zeit. Habe mich entschlossen eine ambulante geburt zu machen,ist auch alles so gut wie geregelt und meine hebamme ist auch mit einverstanden.


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