Mitglied inaktiv
Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung. Die Trennung erfolgt noch vor der Geburt des Kindes. Die Vaterschaft hat er anerkannt und zahlt regelmäßig den Unterhalt. Allerdings wurde nie etwas bezüglich des gemeinsamen bzw. des alleinigen Sorgerechts geklärt. Hätte er nicht dem alleinigen Sorgerecht zustimmen müssen oder zumindest über das JA darüber informiert werden müüsen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? LG Nadine
Hallo, wenn beide nicht verheiratet waren, hätten beide einen Antrag auf gemeinsames SO stellen müssen - sonst hat es die Mutter alleine. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Solange er nicht mit ihr verheiratet war, hat sie das alleinige Sorgerecht. Nur mit Zustimmung der Mutter wäre das gemeinsame Sorgerecht möglich. Nein, das JA muss ihm das nicht mitteilen, da es üblich ist, dass wenn die Eltern nicht verheiratet sind, die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht hat. Außer es wird beim JA mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.
Mitglied inaktiv
Danke schön und schönes WE ;))
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