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Hallo Frau Bader! Momentan habe ich noch das alleinige Sorgerecht da der leibliche Vater die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat und erst einen test machen möchte. Wenn der Test sagt das er der Vater ist geht es dann automatisch das wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben? Und wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen? Muß ich das vom Gericht entscheiden lassen? Vielen Dank schon mal! Jana
Hallo, Sie haben erst einmal alleine das Sorgerecht. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie einem gemeinsamene Sorgerecht zustimmen. Gruß, NB
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bei unverheirateten eltern hat die mutter immer das alleinige Sorgerecht , bei geteltem sorgerecht muss die mutter zustimmen und das wird beim jugendamt beurkundet
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Hatte noch etwas vergessen. Wir leben nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Berlin und ich in Schleswig-Holstein. Danke schon mal im vorraus für ihren Rat.
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Der Wohnort spielt dabei trotzdem keine Rolle.Du hast das alleinige SR außer du lässt es beim Jugendamt beurkunden dass Ihr beide das gemeinsame SR haben wollt auch wenn er die Vaterschaft anerkennt ,das SR wird gesondert geregelt.
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Hatte noch etwas vergessen. Wir leben nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet. Er lebt in Berlin und ich in Schleswig-Holstein. Danke schon mal im vorraus für ihren Rat.
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