Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht

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Hallo Fr. Bader, ich habe folgende Frage. Die Kinder von meinem Mann wohnen mit in unserem haushalt, da die leibl. Mutter ca. 300 km weit weg wohnt, stellt sich nun die Frage. Kann ich als Stiefmutter auch das Sorgerecht / Erziehungsberechtigung bekommen??? Und geht das auch beim Stiefvater??? Wenn ja wo kann oder muss ich das denn festlegen lassen ?? Ergeben sich dann nachteile in der Unterhaltsfrage??? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüsse Gertraud


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Wenn dann müsstest du die Kinder adoptieren und das bedarf der Zustimmung der Kindsmutter. Sollte sie dem Zustimmen entfallen die Unterhaltszahlungen, allerdings hätte sie dann auch keinerlei Rechte mehr an ihren Kindern. Mal ehrlich würdest du deine Kinder hergeben? Wenn die Kindsmutter durch die Entfehrnung ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen kann, kann der Kindsvater aber versuchen das alleinige Sorgerecht für seine Kinder zu bekommen. LG


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Es geht sich eigentlich nur darum, das wir auch mit entscheiden dürfen im täglichen Leben. Was ist wenn mir was passiert, ich ins KKH muss und meine Kinder müssen zu Doc weil ein Unfall war oder sonstiges. Darf dann auch der Stiefvater / Stievmutter mit entscheiden??? Gibt es da nicht die möglichkeit das, das /die Kind ( er) dann 3 Erziehungsberechtigte hat ??? Ich will der Mutter/ Vater das Sorgerecht nicht streitig machen, mal davon abgesehen das es so wie so nur zahlende Elternteile sind, die die Kinder nicht interessieren. Lg Gertraud


Mitglied inaktiv

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Wenn dieser Fall eintritt kann der Stiefvater sicher mit den Kindern zum Arzt gehen, warum nicht, nur wenn dann eine OP nötig wäre würde man halt dein Einverständnis und das des leiblichen Vaters einholen, bist du dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht im Stande dan wird halt nur der leibliche Vater gefragt. 3 sorgeberechtigte Personen, ob es das gibt null Ahnung hab zumindest noch nie was davon gehört! Selbst wenn es das geben würde wäre die Zustimmung des 2. leiblichen Elternteils dazu nötig. LG


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