Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich möchte mich gern zum Thema Sorgerecht informieren. Ich befinde mich nun in den letzten Tagen meiner Schwangerschaft. Mein Partner, der auch zugleich der leibliche Vater des Babys ist, möchte gern seinen Nachnamen für das Kind eintragen lassen. Nun meine Frage: Hat mein Partner dann auch gleichzeitig Anspruch auf das Sorgerecht oder kann ich selbst das alleinige Sorgerecht behalten, obwohl das Kind dann seinen Nachnamen hat? Zur momentanen Situation ist noch zu sagen, dass ich zum Teil schon bei ihm wohne, aber noch auf meine bisherige Wohnanschrift gemeldet bin. Ich bin auch noch nicht komplett bei ihm eingezogen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bitte meine Frage beantworten könnten und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen D.O.
Hallo, er muss beim Jugendamt das Kind anerkennen (das geht auch vor der Geburt), Sie können frei entscheiden, ob das Kind seinen Namen hat und ob er das Sorgerecht hat. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Da Ihr nicht verheiratet seid: Er muß erst mal "Vater" des Kindes werden, also die vaterschaft anerkennen, dann kann das Kind auch mit Deiner Zustimmung seinen Nachnamen erhalten. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht hat das nix zu tun, das muß man in einer gesonderten Urkunde festhalten. Ich rate: macht das alles VOR der Geburt noch, hinterher habt Ihr wichtigeres! Désirée (die daas schon zwei Mal so durchgezogen hat)
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