Mitglied inaktiv
Hallo ich habe eine Frage ich habe 2 uneheliche Kinder und würde gerne wissen ob es geht das falls mir mal etwas passieren sollte ich das sorgerecht einer anderen person als den Vater der Kinder geben Kann. Und wenn ja wie? P.S. ich habe das alleinige Sorgerecht. Danke für die Antwort. MFG Miriam
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Miriam! Genau das habe ich geerade gestern gemacht! :o)) Ich bin alleinerziehende Mutter eines 19 Monaten altes Kind. Ich habe ebenfalls das alleinige Sorgerecht, so wie Du auch! Nachdem ich einen Termin beim JA bekommen habe, war ich gestern dort, eben. Zusammen mit meiner (sehr nette und zuvorkommende) Beamtin, haben wir uns das entsprechende Gesetz angeschaut, wer in Frage kommt und wer nicht (zu alte Menschen nicht -wie Fr. Bader schon sagte-; aber auch nicht jemand der, nach den Wörtern der Frau im JA, "einen lebenslangen Leumund hat"; auch wenn es anzunehmen ist, daß einen bösen Hintergedanke steckt -zB das Kind hat Recht auf ein großes Erbe und derjenige der das Kind kriegen soll große Schulden hat- usw...) anschließend habe ich mitgeteilt wer ich als Vormund an meiner Stelle kommen soll, SOLLTE ICH VERHINDERT SEIN (das ist sehr wichtig, denn ich kann auch schwerstkrank werden und das Sorgerecht nicht ausüben können!) und dann hat sie das zusammengefaßt, aufgeschrieben, mehrere Kopien gemacht und unterschrieben. Mir wurde wärmstens empfohlen, daß derjenige, der dort genannt wird (in meinem Fall, meine Schwester), ebenfalls eine Kopie davon erhält. In meiner Akte wurde ebenfalls eine Kopie hinterlegt und mir würde nahe gelegt, noch eine Kopie bei dem Vormundsgericht abzugeben. Ich hoffe ich habe Dir ein bißchen geholfen! Liebe Grüße aus dem wetterspinnenden München! Helena
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