Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Vielen herzlichen Dank, nochmal, dass Sie sich die Mühe und die Zeit geben, auf unsere Fragen zu antworten! Nun hätte ich zwei Fragen an Sie, und zwar: Der leibliche Vater meines Sohnes (ledig ohne weitere Kindern) hat vor Kürzem seinem Sohn schriftlich, beim Jugendamt, anerkannt. Für mein Teil, bin ich auch ledig und habe keine weitere Kindern. Doch aber einen sehr lieben Freund (ledig ohne Kindern), die wirklich die Vaterrolle für mein Sohn übernommen hat. Dieser Freund aber, im Gegenteil zum leiblichen Vater, zahlt natürlich, kein Unterhalt für meinen Sohn, dafür spielt er mit meinem Kind; füttert ihm wenn ich nicht kann; wäscht ihm;... Meine Frage wäre ob es möglich ist, mit meinem Freund das Sorgerecht zu teilen. Ich wollte Sie auch fragen, ob es die Möglichkeit besteht, dass ich jetzt (zB. beim Jugendamt) festlege, im Fall dass ich sterbe, bei wem, meiner Meinung nach, soll mein Kind aufwachsen. Für die Antwort auf diese beide Fragen bedanke ich mich ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute! Ihre, Helena
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Solange Sie nichtr verheiratet sind, können Sie nicht das Sorgerecht teilen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Vielen herzlichen Dank für Ihre ganz schnelle Antwort und dazu noch so klar und deutlich formuliert!! Heisst das also, dass NUR der leiblichen Vater das Sorgerecht mit der Mutter teilen kann??? Könnte ich nicht zB. genau das Gegenteil niederlegen, also dass der leiblichen Vater das Sorgerecht NICHT bekommen soll? Ist es so was möglich? Ich bedanke mich nochmals und sende Ihnen ganz liebe Grüsse Helena
Hallo, solange beide noch leben + nicht verheiratet sind, muss er es nicht kriegen. Aber ein anderer kriegt es auch nicht (ohne Ehe). Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen herzlichen Dank, Fr. Bader! Sie waren mir erneut eine grosse Hilfe!! Alles Gute und schöne Grüsse! Helena
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