Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Freund möchte dass wir uns das Sorgerecht für unsere nun 9 Wochen alte Tochter teilen - sprich also gemeinsames Sorgerecht beantragen - da wir nicht verheiratet sind. Da ich der Meinung bin der Mann ist ohne GS sehr in seinen Rechten beschnitten habe ich dem auch zugestimmt. Nun ist aber meine Frage was wäre wenn wir uns irgendwann trennen und wir streiten uns darum wer die Tochter bei sich behält. Wer hat dann bessere Karten? Da ich jetzt 2 Jahre Mutterschaftsurlaub habe, könnte ich dann nicht mit einem hohem Einkommen aufwarten wie er oder was wäre dann wichtig. Ich weiß das es vielleicht etwas seltsam klingt, da wir ja im Moment glücklich sind miteinander, aber das kann sich schnell ändern und wie ich ihn kenne würde er nichts unversucht lassen und meine Gefühle wären ihm in dieser Situation glaube ich egal. Vielen Dank schon einmal für ihre Hilfe!
Hallo, das Sorgerecht behielten dann beide. Das Kind würde bei dem wojhnen, der sich jetzt tagsüber um das Kind kümmert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wir haben auch bei beiden Kindern gemeinsames Sorgerecht. Was mir einfällt wäre: Kann man schon beim Jugendamt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge vereinbaren, daß Dir das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" trotzdem alleine zusteht? Dann kannst Du trotz gemeinsamer Sorge bestimmen, wo sich Dein Kind aufhält. Hilft das? Désirée IANAL!
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Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seid 11 Jahren alleinerziehende Mutter eines 14 Jahre alten Jungen . Die Umgangspflicht des Vaters besteht seid genau einem Jahr nicht mehr. Eine WhatsApp Nachricht zum Geburtstag lediglich und eine an Weihnachten. Kein telefonischen Kontakt in dem ganzen Jahr über. Jetzt soll auch noch der Unterhalt gekürzt werde ...
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