Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine 4 Jahre junge Tochter,mit ihrem leiblichen Vater bin ich nicht mehr zusammen.Ich bin jetzt seit 2 Jahren verheiratet und mein Mann möchte meine Tochter gern adoptieren,der leibliche Vater stimmt aber nicht zu. Mit meinem Mann habe ich noch eine Tochter (1 Jahr jung). Was passiert, wenn mir etwas passiert? Muss meie Grosse Tochter dann zu ihrem leibelichen Vater? Kann ich was dagegen tun? Ich möchte doch das beide Kinder zusammen bleiben können und mein Mann für sie sorgt. Ich hoffe sie können mir helfen. Danke.
Liebe Susi, 1. Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Ausserdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies wäre zum Bspl. der Fall, wenn das Kind den Stiefvater besser kennt als den eigenen + leiblichen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der KV einer Adoption nicht zustimmt, bleibt noch die Klage vorm Familiengericht als Möglichkeit (kann Dir aber nicht sagen, welche Aussichten das hätte, müßest da mal nachfragen). Du kannst eine testamentarische Verfügung aufsetzten, in der du bestimmst, daß Dein Mann die Vormundschaft erhalten soll. Du solltest dies begründen (z.B: Vater -Tochter-Verhältnis sehr gut (zw. deinem Kind und Ehemann), Gescchwisterkind u.ä.). Normalerweise hält sich das Gericht an so eine Verfügung (außer es sprächen bestimte Gründe dagegen: z.B. negativer Lebenswandel, zu alt u.ä.) Die Verfügung kannst Du selbst oder bei einem Notar verfassen ich hoffe, das hilft dir schon mal etwas weiter liebe Grüße!!
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