Mitglied inaktiv
liebe frau bader, leider war ich so naiv, und gab meinem freund am anfang unserer beziehung das halbe sorgerecht! nun, er ist student und brauchte das sorgerecht um nicht zur bundeswehr zu müssen! wir hatten auch vor, zu heiraten! jetzt drückt er sich jedoch vor der hochzeit, zieht bald in eine studentenwohnung und hat vor, die ganze woche über dort zu wohnen! er kümmert sich lieb um unsere tochter, jedoch möchte ich das alleinige sorgerecht zurück haben, da ich so langsam an unserer beziehung zweifle, und meine tochter für mich haben möchte! auch bekomme ich momentan nur erziehungsgeld und kindergeld und von ihm 200 euro im monat! wieviel steht mir nach einer trennung zu? er bekommt nur bafög! arbeitet aber in den semesterferien!
Liebe Jasmin, 1. Bzgl. des Sorgerechtes können Sie erst mal einen gütlichen Weg über das Jugendamt vesuchen, sonst müssen Sie klagen 2.Das Kind hat auf jeden Fall Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle 3. 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Der Betrag ist mind. 1300 DM (in neuen Bulä 1.190 DM) und wird ind. ausgerechnet. Wenn der KV zahlungsunfähig ist, sieht es schlecht aus. Er hat auf jeden Fall einen Selbstbehalt von mind. 1800 (neue BL 1645 DM), wenn er arblos ist bei 1600 (neue BL 1460 DM). Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo frau bader, vielen dank für ihre antworten! ich habe leider noch ein paar fragen, die mir auf der seele liegen? welche chancen habe ich, das alleinige sorgerecht zu bekommen? was kann ich tun, wenn er plötzlich nicht mehr arbeitet, sondern nur noch studiert? sollte ich vielleicht die zahlungen schriftlich festlegen lassen, denn momentan gibt er mir alles bar?! kann er mir meine kleine wegnehmen? was ist, wenn er eine andere heiratet, und unsere tochter von seiner anderen adoptieren lassen möchte? muß der name meiner tochter dann geändert werden? im moment trägt sie meinen nachnamen!
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