Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht/Wechsel der Arbeitsstelle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht/Wechsel der Arbeitsstelle

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe mal 2 , 3 Fragen. Zur Zeit habe ich das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter. Wir sind zZ eine fast glückliche Familie mit getrennten Wohnsitzen (--> unfreiwillig). Ich möchte das eigentlich erstmal so beibehalten mit dem Sorgerecht. Ist es mein Recht? Kann ich das so belassen oder MUß ich das auf Verlangen meines Partner abändern, also ihn auch eintragen lassen, daß er anteilig auch Sorgerecht hat?? Wir sind nicht verheiratet. Denn dann wird es ja automatisch auf beide angerechnet. Ich bin zZ in der Elternzeit. Wenn ich wieder arbeiten gehe, vermute ich das mir das gleiche wiederfährt, wie meiner Vorgängerin --> die nach dem Wiedereintritt ins Berufsleben gekündigt wurde. Chefs finden immer einen passenden Kündigungsgrund. Man ist halt als Mama nicht mehr so flexiebel, andauernd Überstunden zu machen. Wir haben ein Wunschkind bekommen und schon zum Ende der Schwangerschaft verlangte mein Chef, daß ich mich nach einem Kita-Platz in der Nähe der Arbeitsstätte umschaue!!! Aber die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte beträgt ca.90 km. Ich werde meine Kleine in der Nähe des Wohnortes zur Kita bringen!!!! Kann/Darf er so etwas verlangen, ist das sein Recht?? Auch sagte er, daß die Großeltern sie von der Kita abholen sollen bzw. die Großeltern sie im Krankheitsfall betreuen sollen, so daß ich dadurch keinen Ausfall wg Krankheit habe. Lasse ich auch nicht zu, nur in Ausnahmefällen!!! Ich habe doch nicht ein Kind für Dritte bekommen. Und dazu muß ich auch noch sagen, daß ich bisher nie/ganz selten krank gewesen bin. Kann er mir das irgendwann vorhalten bzw es so festlegen? Sonnige Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben die freie Wahl wegen dem Sorgerecht. Dazu gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil: BVerfG; Az.: 1 BvL 20/99 Urteil vom 29.01.2003. 2. Nach der Elternzeit? Dann steht Ihnen der alte Arbeitsplatz zu. Wenn Sie diesen nicht ausüben können, steht Ihnen uU eine TZ-Stelle zu. Das hängt von der Anzahl der AN und betrieblichen Gründen ab Die Organisation ist ihr Problem Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Um es kurz zu machen : dein Chef spinnt !!! Wegen dem Sorgerecht, das ist ganz alleine die Sache der Eltern und keiner kann Dich zwingen das Sorgerecht zu teilen. Auch nicht der Partner, da es immer ! der Zustimmung der Mutter bedarf. Wie das dann partnerschaftlich aussieht und warum Du das eventuell nicht möchtest, das müsst ihr ganz alleine unter Euch ausmachen. Dein Chef : Unmöglich !!! Alles ! nicht seine Baustelle. Dir steht bei entsprechender Größe der Firma auch Teilzeit zu, nach der Elternzeit, bei der DU entscheidest ob 6 Monate oder 3 Jahre. Danach ist es Deine Aufgabe zu schauen ob Du es hinbekommst mit dem Pendeln etc. Wo und wann Du Dein Kind anmeldet, wer es abholt oder nicht, das geht ihn weniger als gar nichts an. Lass Dich bloß nicht unterbuttern, geht ja gar nicht !


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wie viele AN / Azubis müssen denn im Betrieb beschäftigt sein, um eine TZ-Stelle auszuüben?? LG


Mitglied inaktiv

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15 Angestellte, auch die im Erziehungsurlaub sind. Azubis zählen nicht dazu.


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