Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ich möcht gern noch einmal für meine Freundin etwas in erfahrung bringen.Sie bekommt im August Ihr drittes Kind. Sie ist mit dem Vater der Kinder nicht mehr zusammen und war auch nicht mit ihm verheiratet. Die beiden älteren Kinder haben den Namen des Vaters, das dritte soll ihn auch haben. Muss der Vater dafür auch das Sorgerecht mit haben oder reicht eine Vaterschaftsanerkennung? Und wie ist das mit der "bezahlten" Elternzeit, kann man die auch auf zwei Jahre verlängern und kann sie die Vatermonate bekommen? Welche Bestimmeungen gibt es da jetzt! Ich danke Ihnen recht herzlich im voraus und wünsche Ihnen noch einen Schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen Katrin und Freundin
Hallo, 1. Er muss nicht das Sorgerecht haben 2. Alleinerziehend kann sie 14 Mo. nehmen (auch 24, aber dann bekommt sie nur die Hälfte jeden Monat) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Strandesamt teilte mir einmal mit: sobald auch bei nichtehelichen Kindern ein Familienname (mit dem ersten Kind) festgelegt worden ist, gilt der automatisch auch für weitere gemeinsame Kinder. Viele Grüße Désirée
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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